Berlin. Arbeitslose Singles bekommen mehr Geld. Aber auch Verpartnerte und Kinder kriegen ein wenig mehr. Das plant das Arbeitsministerium.

Single und schon länger arbeitslos? Für viele nicht unbedingt der Lebenstraum. Immerhin eine ganz kleine gute Nachricht: Zukünftig bekommen Menschen, auf die beide Attribute zutreffen, mehr Geld. Hartz IV wird erhöht, alleinstehende Empfänger bekommen ab dem 1. Januar acht Euro mehr. Zumindest, wenn es nach dem Bundesarbeitsminister geht.

Der Regelsatz soll auf 432 Euro steigen. Das sieht ein Verordnungsentwurf von Hubertus Heil (SPD) vor, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will und der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Hartz-IV-Empfänger: Wer wie viel mehr bekommt

Nicht nur partnerlose Arbeitssuchende werden mehr Geld bekommen. Diese Anhebungen sind außerdem geplant:

  • Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen wie dem Ehepartner in einer Wohnung lebt, für den steigt der Satz demnach um sieben auf 389 Euro
  • Für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren gibt es eine Erhöhung um acht auf 328 Euro
  • Für Kinder von sechs bis 13 Jahren steigt die Leistung ebenfalls um 6 auf 308 Euro monatlich
  • Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres soll es 5 Euro mehr als bislang geben, also 250 Euro

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Mehrkosten von 450 Millionen Euro erwartet

Durch die geplante Anhebung der Sätze entstehen laut Verordnungsentwurf jährliche Mehrkosten von 450 Millionen Euro. 430 Millionen entfallen dabei auf den Bund, 20 Millionen Euro auf die Kommunen. Die Anpassung folgt einem festgelegten Mechanismus.

2018 wollten Jobcenter fast 2,6 Milliarden Euro zurück. Dass Sanktionen gekürzt werden, ist umstritten – und beschäftigt sogar das Bundesverfassungsgericht. Immer wieder hat die Agentur für Arbeit mit extremen Fällen zu kämpfen. Eine Hartz-IV-Empfängerin hat eine Luxus-Reise gebucht – und wurde in den Knast geschickt. Ein anderer hatte ebenfalls einen Traumurlaub gebucht – und dann auch noch das Jobcenter verklagt. (ses/dpa)