Berlin. Die Heizkosten explodieren derzeit. Im Sommer soll es deshalb einen Zuschuss für bestimmte Haushalte geben. Wer davon profitiert.

  • Die Heizkosten steigen rasant, die Abrechnung könnte viele Verbraucher überfordern
  • Die Bundesregierung will mit einem Heizkostenzuschuss für bestimmte Haushalte gegensteuer
  • Wer jetzt entlastet wird

Die Bundesregierung hat am 1. Februar einen Heizkostenzuschuss für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und weitere Haushalte beschlossen. Mit der einmaligen Finanzspritze sollen die explodierten Preise für Heizöl und Gas etwas abgefedert werden – denn vielen Verbrauchern droht im Sommer eine saftige Nachzahlung.

Wer also soll profitieren? Wie hoch ist der Betrag? Und reicht das tatsächlich? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Heizkostenzuschuss:

Was ist der Heizkostenzuschuss?

Die Ampel-Koalition hatte den Zuschuss auf den Weg gebracht, weil die Heizkosten seit dem Herbst rasant gestiegen sind. „Dadurch sollen Wohnen und Heizen bezahlbar bleiben und die Mehrkosten aus den kalten Wintermonaten aufgefangen werden“, hieß es in einem ersten Eckpunktepapier des Bauministeriums.

Die Heizkosten für private Haushalte in Deutschland sind in diesem Winter geradezu explodiert. Die Preise bei Gasheizungen haben für den Zeitraum von September bis Dezember im Durchschnitt um 54 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres angezogen, wie das Vergleichsportal Verivox berechnete. Haushalte mit Ölheizung müssten sogar Kostensteigerungen von durchschnittlich 99 Prozent verkraften.

Die Heizkosten sind seit dem Herbst rasant gestiegen: Haushalte mit Ölheizung müssten Kostensteigerungen von durchschnittlich 99 Prozent verkraften.
Die Heizkosten sind seit dem Herbst rasant gestiegen: Haushalte mit Ölheizung müssten Kostensteigerungen von durchschnittlich 99 Prozent verkraften. © dpa | Hauke-Christian Dittrich

Verivox zufolge haben sich die Energiekosten innerhalb eines Jahres um 35 Prozent verteuert. „Noch nie zuvor mussten private Haushalte so viel für Heizung, Strom und Sprit bezahlen“, teilte das Portal mit. Experten nennen mehrere Gründe: die gestiegenen Energiepreise auf dem Weltmarkt, die 2021 eingeführte CO2-Abgabe – und den statistischen Effekt, weil die Preise 2020 besonders niedrig waren.

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Die Gasgrundversorger haben nach Angaben des Vergleichsportals Check24 bereits in 1066 Fällen die Preise erhöht oder dies angekündigt. Rund 3,6 Millionen Haushalte seien betroffen, im Durchschnitt zahlten sie 71,2 Prozent mehr. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeute das „zusätzliche Kosten von durchschnittlich 1078 Euro pro Jahr“, erklärte das Portal. Lesen Sie mehr: Innovative Heizungen: Woher die Wärme der Zukunft kommt

Heizkostenzuschuss: Wer soll wie viel Geld bekommen?

Unterstützung soll es für Wohngeldbezieher, für Studenten und Studentinnen mit Bafög, Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe geben. Wohngeldbezieher, die alleine leben, bekommen 135 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind noch einmal 35 Euro vorgesehen. Studenten, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 115 Euro.

Wie viele Haushalte profitieren von der Unterstützungsmaßnahme?

Laut Bauministerium profitieren von dem Zuschuss voraussichtlich 1,6 Millionen Menschen in 710.000 Haushalten mit Wohngeld, außerdem 370 000 Studenten, rund 50.000 Bezieher von Aufstiegs-Bafög und rund 65.000 Bürger, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen. Die Hilfe kostet den Bund fast 190 Millionen Euro.

Wie wurde die Höhe des Heizkostenzuschusses berechnet?

Grundlage für die Bestimmung der Höhe des Zuschusses waren Simulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Laut dem Eckpunktepapier wurden die Heizkosten der Wohngeldhaushalte aus dem Jahr 2020 mit den erwarteten Preissteigerungen hochgerechnet. Lesen Sie dazu: Heizkosten senken: Mit diesen Tipps sparen Sie Tausende Euro

Reicht der Heizkostenzuschuss überhaupt aus?

Verbraucherschützer halten den Zuschuss für viel zu gering. Bei vielen Haushalten werde das Geld nicht ausreichen, um den starken Anstieg der Heizkosten auszugleichen, heißt es etwa beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Er fordert mindestens 500 Euro Zuschuss pro Haushalt.

Der Paritätische Gesamtverband kritisierte, dass Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsleistungen keinen Anspruch auf Wohngeld haben und damit auch beim Heizkostenzuschuss „durchs Raster fallen“.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), hält den Heizkostenzuschuss für „deutlich zu niedrig“. Er fordert eine einmalige Hilfe vom mindestens 500 Euro pro bezugsberechtigtem Haushalt.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), hält den Heizkostenzuschuss für „deutlich zu niedrig“. Er fordert eine einmalige Hilfe vom mindestens 500 Euro pro bezugsberechtigtem Haushalt. © dpa | Christophe Gateau

Tatsächlich geben aber Haushalte mit geringen Einkommen anteilig deutlich mehr Geld für Heizung, Strom und Warmwasser aus: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren es 9,5 Prozent ihrer Konsumausgaben im Jahr 2020. Der deutschlandweite Durchschnitt aller Einkommensklassen betrug 6,1 Prozent. Und bei Haushalten der höchsten Einkommensklasse waren es nur 4,7 Prozent.

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Wohngeld: Muss ich den Heizkostenzuschuss beantragen?

Nein, die Pauschale ist Teil des Wohngelds, das die Wohngeldbehörden der Länder an bezugsberechtigte Haushalte auszahlen. Sie müssen dafür in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben oder beziehen.

Wohngeld können in der Regel Menschen mit geringen Einkommen beantragen, die sonst keine Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen.

Wird der Heizkostenzuschuss angerechnet?

Nein, laut dem Gesetzentwurf soll das Geld nicht mit möglichen anderen Sozialleistungen wie etwa dem Kindergeld verrechnet werden. Das hat auch der wohnpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Bernhard Daldrup, nochmals bestätigt.

Wann wird der Heizkostenzuschuss ausgezahlt?

Das Geld soll spätestens dann auf dem Konto sein, wenn im Sommer die Nachzahlung ansteht, das hat Bauministerin Geywitz versprochen. Konkret soll das Gesetz am 1. Juni in Kraft treten. Die meisten Haushalte werden die Förderung automatisch mit dem Wohngeld oder der Berufsausbildungshilfe überwiesen bekommen. Auf andere Sozialleistungen wird der Zuschuss nicht angerechnet.

Explodierende Heizkosten: Was ist mit Haushalten, die kein Wohngeld bekommen?

Auch wer kein Wohngeld bekommt, kann die hohen Energiepreise schmerzhaft zu spüren bekommen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) haben deshalb in Aussicht gestellt, dass die Ökostrom-Umlage für die Verbraucher früher wegfallen könnte als geplant.

Schon zur Jahresmitte könnte die EEG-Umlage von der Stromrechnung gestrichen werden - laut Lindner eine "Milliardenentlastung für Familien, die Rentnerin, den Empfänger von Bafög oder Grundsicherung und Mittelstand und Handwerk". Die Umlage soll dann allerdings aus dem Bundeshaushalt, also mit Steuergeld finanziert werden.