Berlin. Aufgrund der Nullzinspolitik gehen Sparer derzeit oft leer aus. Geraten sie aber ins Minus, schlagen die Banken trotzdem kräftig zu.

Die Weihnachtszeit rückt näher, und mit ihr steigen die Ausgaben. Geschenke werden gekauft, auch das gesellige Glühweintrinken auf dem Weihnachtsmarkt hat seinen Preis. Im Januar kommen noch die Jahresabrechnungen, beispielsweise für Versicherungen, ins Haus – und ehe man sich versieht, ist der eigene Kontostand ins Minus gerutscht.

Dieses Szenario ist keineswegs die Ausnahme: Im vergangenen Winter ging es laut Umfrage des Kreditportals Smava 15 Prozent der volljährigen Deutschen so – umgerechnet rund 10,4 Millionen Menschen.

Dispokredite: An der Nullzinspolitik vorbeigegangen

Es gab mal eine Zeit, da ließen sich die Ausgaben für Weihnachtsgeschenke mit Zins und Zinseszins auf das eigene Ersparte tilgen. Damit ist es seit der Finanzkrise und der seitdem anhaltenden ultralockeren Finanzpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) vorbei. Sparer erhalten auf ihre Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten nahezu nichts – wenn sie nicht sogar draufzahlen müssen.

Ein Kommentar von Wirtschafts-Redakteur Tobais Kisling.
Ein Kommentar von Wirtschafts-Redakteur Tobais Kisling. © Anja Bleyl | Anja Bleyl

Die Entwicklung der Nullzinspolitik ist am Dispozins völlig vorbeigegangen. Wer in diesem Jahr in die roten Zahlen schlingert, muss durchschnittlich 10,17 Prozent Dispo zahlen, noch mal zwei Prozent mehr sind es bei den Überziehungszinsen.

Das trifft – wieder einmal – den klassischen Kleinanleger. Denn die Deutschen bewahren ihr Vermögen am liebsten auf dem Sparbuch oder dem Girokonto auf. Zehn Jahre lang mussten sie mitansehen, wie das Geld darauf nicht mehr arbeitete, wie es nur dalag und gemessen an der Inflation an Wert verlor.

Schuld lässt sich dieses Mal nicht bei der EZB abladen

Nichts geändert hat sich dagegen für jene, die nach einer unerwartet teuren Anschaffung ins Minus rutschen. Sie werden direkt kräftig zur Kasse gebeten. Ausnahmsweise können die Banken die Schuld dafür nicht bei der EZB abladen, an deren Spitze seit November Christine Lagarde steht.

Denn hätte sich der Dispo am Zentralbankzins orientiert, dann läge er jetzt bei acht Prozent – so viel betrug der Abstand vor der Finanzkrise vor elf Jahren.

Interview: Bankenverbandschef warnt vor sinkender Zahl von Banken

Strafzins: Diese Banken wollen Extra-Gebühren.

Apropos „Verwaltungsaufwand“…

Also heißt es von den Geldhäusern: Der Dispo solle nur die Ausnahme sein und daher auch abschrecken, das Risiko sei größer und der Verwaltungsaufwand höher. Aber sollten nicht eigentlich Negativzinsen auf Girokonten die Ausnahme sein? Ist es für Sparer nicht abschreckend, wenn ihr Vermögen schrumpft? Da wirkt diese Begründung wie Hohn.

Und apropos Verwaltungsaufwand: Warum schaffen es viele Banken eigentlich immer noch nicht, transparent zu erklären, wann der Dispo angepasst wird und welche Regeln sie dafür anwenden? Dieser Verwaltungsaufwand sollte mit den Milliarden an Erträgen aus den Dispozinsen braver Kleinsparer zu stemmen sein.

Vor- und Nachteile: Rentenfonds oder Festgeld?

Strafzinsen: Das bedeuten sie für Verbraucher

Verbunden mit dem Mittelstand – vor allem beim Dispo

Doch es sind nicht nur die emsigen Sparer, die bei hohen anfallenden Kosten ausgenommen werden. Erst im September deckte die ARD auf, dass Sparkassen und Volksbanken ihren Kunden systematisch zu hohe Dispokredite ausstellten – mit der Folge, dass kleine und mittelständische Unternehmen ins Minus rutschten und bankrottgingen.

Das ist besonders zynisch, denn Sparkassen und Volksbanken lassen für gewöhnlich keine Gelegenheit aus, um ihre Verbundenheit zum Mittelstand zur Schau zu stellen.

„Gute Sitte“ gilt nur noch juristisch

An eine Regel müssen sich aber auch die Banken halten. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter Paragraf 138 festgehalten, dem Wucherverbot. Demnach darf der Dispozins einer Bank nicht doppelt so hoch wie der marktübliche Zins sein.

Gerade Sparkassen und Volksbanken tun derzeit viel dafür, dass „marktüblich“ weiterhin über zehn Prozent heißt. Doch im Wuchergesetz steht auch folgender Satz: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.“ Juristisch mag die Praxis der Banken als „gute Sitte“ durchgehen. Moralisch tut sie das gegenüber Sparern schon lange nicht mehr.