Berlin/Luxemburg. Lebensmittel, die aus den von Israel besetzten Gebieten stammen, müssen erkennbar sein. Das hat der Europäische Gerichtshof geurteilt.

Lebensmittel, die aus von Israel besetzten Gebieten wie dem Westjordanland stammen, müssen beim Verkauf innerhalb der Europäischen Union speziell gekennzeichnet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die Entscheidung bezieht sich auf Waren wie Obst, Oliven oder Wein.

Der Richterspruch dürfte heftige politische Diskussionen auslösen. Israel hält eine besondere Kennzeichnung der Produkte aus besetzten Gebieten für diskriminierend. Auslöser des Streits ist eine seit 2016 geltende Regelung in Frankreich.

Israels besetzte Gebiete gehören völkerrechtlich nicht zum Staatsgebiet

Die Europäische Union schreibt vor, dass auf Lebensmitteln das jeweilige Ursprungsland angegeben sein muss. Im Fall von Israel geht es deshalb um die Frage, ob besetzte Gebiete zum Staatsgebiet gehören oder nicht. Israel ist dieser Meinung. Der EuGH hat nun aber entschieden, dass solche Gebiete völkerrechtlich nicht zu Israel gehören, auch wenn Israel dort teilweise die Hoheitsgewalt habe.

Dem Urteil zufolge muss nun beispielsweise auf einer Flasche Wein das genaue Ursprungsgebiet angegeben sein – etwa die Golanhöhen – und womöglich sogar die exakte Siedlung in diesem Gebiet.

Inzwischen leben mehr als eine halbe Million Siedler in den Gebieten

Der Richterspruch betrifft Gebiete, die Israel 1967 im Sechstagekrieg erobert hatte. Dazu zählen unter anderem das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die zu Syrien gehörenden Golanhöhen. Die Vereinten Nationen stufen diese Gebiete als besetzt ein. Die Palästinenser fordern das Westjordanland und Ost-Jerusalem für einen eigenen Staat. Dort leben mittlerweile mehr als 600.000 israelische Siedler.

US-Präsident Donald Trump hatte im Frühjahr einen diplomatischen Vorstoß unternommen und sich dafür ausgesprochen, die Souveränität Israels über die Golanhöhen anzuerkennen. Israel benannte daraufhin im Juni einen Ort auf den Golanhöhen nach Trump.

Ein Weinbauer hatte in Frankreich gegen Kennzeichnung geklagt

Das Urteil bedeutet das vorläufige Ende eines Rechtsstreits aus Frankreich. Eine jüdische Organisation und ein Weinbauer hatten gegen einen französischen Erlass von 2016 geklagt. Dieser sah eine Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen vor und stützte sich auf die EU-Vorgaben. Der EuGH bestätigte diese Vorgaben nun.

Nach Meinung der Richter in Luxemburg sollten Verbraucher wissen, woher ein Lebensmittel stammt. Sie sollten „eine fundierte Wahl treffen“. Die israelische Siedlungspolitik verstößt nach Auffassung des Gerichts „gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts“. Das israelische Außenministerium spricht beispielsfweise im Falle des Westjordanlands nicht von „besetzten“ Gebieten, sondern verwendet den Terminus „umstrittene Gebiete“. (phn)