Berlin. Polizisten würden gern die Corona-Gästelisten von Restaurants für ihre Ermittlungen nutzen. Doch dürfen sie das ohne weiteres? Der Gaststättenverband und Datenschutzbeauftragte kritisieren das Vorhaben deutlich.

Der Gaststättenverband Dehoga fordert eine Klarstellung der 16 Landesregierungen, ob und wie die Polizei die bei Restaurantbesuchen notwendigen Corona-Gästelisten auswertet. "Das ist hochgradig sensibel", sagte die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der "Rheinischen Post".

Die Gaststätten sind verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste zu sammeln, damit die Gesundheitsämter mit deren Hilfe im Falle einer Covid-19-Erkrankung weitere potenziell infizierte Personen identifizieren können.

Nach Vorfällen in Hamburg und München, bei denen die Polizei die Gästedaten auch zur Strafverfolgung nutzte, verlangt der Verband eine eindeutige Regelung in den Corona-Verordnungen der Länder. "Da muss dringend für Klarheit gesorgt werden", sagte Hartges.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministerium erklärte indes gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe: Die Strafverfolgungsbehörden dürften nach der Strafprozessordnung auf die Kontaktdaten der Gäste zugreifen, "wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen". Und weiter: "Eine solche Maßnahme muss dabei stets in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat stehen."

FDP-Vizefraktionschef Michael Theurer verlangte "klare, einheitliche Regeln". Er mahnte: "Wenn wegen Lappalien auf die sensiblen Daten zugegriffen wird, könnten die Gäste als Reaktion falsche Daten eintragen. Damit würde die gesamte Datenerfassung obsolet." Soweit dürfe es nicht kommen.

Kürzlich äußerte sich dahingehend auch der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann. Bundesweit häufen sich nach seinen Worten Berichte, wonach Polizisten auf die Corona-Gästelisten zugreifen.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) forderte mehr Transparenz. "Auch wenn das Interesse an der Aufklärung von Straftaten selbstverständlich hoch ist, so darf nicht unreglementiert auf die Kontaktdaten zugegriffen werden. Hier müssen klare Spielregeln für die Polizei definiert werden", sagte Freddy Adjan, stellvertretender NGG-Vorsitzender, dem Redaktionnetzwerk Deutschland (RND).

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