Berlin. Die Mehrheit der ärmeren Kinder profitieren nicht von dem Teilhabepaket. Das ergab eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Auch Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien sollen ein Musikinstrument spielen lernen oder in einem Sportverein sein. Damit das möglich ist, zahlt der Staat Zuschüsse über das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Aber nur bei wenigen Bedürftigen kommt davon etwas an.

Die große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten hat nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes weiterhin nichts vom sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. „Noch immer profitieren mindestens 85 Prozent der grundsätzlich Leistungsberechtigten nicht von dieser Leistung“, heißt es in einer Studie, die der Verband am Dienstag veröffentlicht hat.

Die Zahlen hätten sich im Jahresvergleich nicht verändert und seien „vernichtend“. Nur jeder siebte 6- bis unter 15-Jährige profitiere acht Jahre nach deren Einführung von den Teilhabeleistungen. Das sind Zuschüsse für Sportvereine, Musikschulen, Mittagessen, Schulmaterial oder Klassenfahrten und Ausflüge.

Große Regionale Unterschiede bei der Teilhabequote

„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, laut einer Mitteilung. Die bisherigen Teilhabeleistungen seien davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gebe.

Für die Untersuchung wurden nach Angaben des Verbandes Daten der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet. Zu sehen sind große regionale Unterschiede: In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist die sogenannte Teilhabequote demnach am höchsten, in Rheinland-Pfalz und im Saarland am niedrigsten.

Kompliziertes Antragsverfahren in der Kritik

Es gebe auf kommunaler Ebene sehr unterschiedliche Verwaltungsverfahren zur Umsetzung der Teilhabeleistungen, heißt es in der Studie. In einem Großteil der Kommunen gelinge es nicht, sie an das Kind und den Jugendlichen zu bringen. Bemängelt wurden in der Vergangenheit immer wieder komplizierte Antragsverfahren. Im August dieses Jahres sind zwar per Gesetz Vereinfachungen und Erhöhungen der Zuschüsse in Kraft getreten.

Wie diese sich auswirken, werde aber erst bei der nächsten Datenauswertung im kommenden Jahr sichtbar, hieß es. Der Verband fordert eine Abschaffung des Bildungs- und Teilhabepakets und ein Ende von Teilhabe-Gutscheinen und stattdessen eine pauschale Auszahlung von 15 Euro pro Monat.

Hintergrund: Kinderschutzbund: „Unser Schulsystem vom Ansatz her falsch“

Außerdem solle die Förderung von Teilhabe für Kinder und Jugendliche künftig nicht mehr durch die Jobcenter, sondern durch die örtlichen Jugendämter organisiert werden. Langfristig spricht sich der Paritätische, wie auch andere Verbände, SPD, Grüne und Linke für eine Kindergrundsicherung aus, in der staatliche Leistungen für Kinder und Jugendliche zusammengeführt werden.

Das „Starke-Familien-Gesetz“ soll arme Familien unterstützen

In Deutschland sind fast zwei Millionen Kinder von Armut bedroht. Darunter sind auch viele Kinder von berufstätigen Eltern, die zwar Vollzeit arbeiten, dennoch aber mit unter 2000 Euro brutto in der Tasche nach Hause gehen.

Anfang 2019 hatte die Bundesregierung im Kabinett das „Starke-Familien-Gesetz“ von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) gebilligt. Damit will die Regierung Kinder besser vor Armut schützen. Vielen geht das Starke-Familien-Gesetz jedoch nicht weit genug. (dpa/msb)