Berlin. Der Bundestag verlängerte am Freitag die Mietpreisbremse. Die Regeln werden deutlich strenger. Davon profitieren besonders Mieter.

Wichtige Entscheidung zugunsten von Mietern: Am Freitag beschloss der Bundestag, dass die Mietpreisbremse verlängert wird. Es soll außerdem deutlich strengere Regeln geben. Von denen profitieren vor allem Mieter, denn sie können Geld zurückbekommen.

Künftig soll zuviel gezahlte Miete nämlich auch rückwirkend für bis zu zweieinhalb Jahre an die Mieter zurückgezahlt werden. Bisher wurde die Miete lediglich ab dem Zeitpunkt angepasst, zu dem der Mieter eine Rüge ausgesprochen hatte. Die Mietpreisbremse, die die Miethöhe nach einem Umzug in beliebten Gegenden begrenzt, wird zudem bis mindestens Ende 2025 verlängert. Ursprünglich sollte sie in wenigen Wochen auslaufen.

Mietpreisbremse: Vermieter mussten bisher keine Strafe befürchten

Wo die Preisbremse gilt, darf ein Vermieter in der Regel höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Nach Einschätzung der Bundesregierung wurde der Mietenanstieg dadurch in den vergangenen Jahren moderat verlangsamt.

Erhebungen des Mieterbunds zufolge hielten sich viele Vermieter jedoch nicht an die Begrenzung - auch, weil sie keine Strafen fürchten müssen. Bisher mussten sie das zuviel erhaltene Geld auch nicht zurückzahlen. Das wird jetzt geändert.

Mieten und Wohnen: Mehr zum Thema

Ist der Mietendeckel überhaupt sinnvoll? Diese Erfahrungen haben unterschiedliche Städte mit der Mietpreisbremse gemacht. Mit der interaktiven Karte können Sie direkt vergleichen, wie Mieten und Löhne in Deutschland steigen. Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass die Mieten 2020 ansteigen werden. Der frühere Verfassungsgerichtspräsident, Hans-Jürgen Papier, hat ein Gutachten zum Mietendeckel erstellt, das Sie hier lesen können.

(dpa/reba)