Berlin. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz hat nun auch den Bundesrat passiert. Damit muss nicht mehr jeder für pflegebedürftige Eltern zahlen.

Der Bundestag hatte es schon beschlossen, jetzt hat auch der Bundesrat zugestimmt: Trotz Bedenken wegen der auf die Kommunen zukommenden Mehrausgaben hat sich die Länderkammer für ein Gesetz entschieden, das Kinder pflegebedürftiger Eltern finanziell entlastet.

Erwachsene Kinder müssen einen Teil der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) für ihre Eltern zurückzahlen. Künftig gilt dies nur noch für Spitzenverdiener mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege, wenn ihre Rente für die Heimkosten nicht ausreicht. Die Sozialämter können sich das Geld aber zum Teil von den erwachsenen Kindern zurückholen.

Ziel der Neuregelung ist neben der Entlastung der erwachsenen Kinder deshalb auch, den Pflegebedürftigen die Befürchtung zu nehmen, dass ihre Angehörigen für sie aufkommen müssen.

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Pflege-Kosten: Länder könnten Geld vom Bund bekommen

Der Bund schätzt die Mehrkosten für die Länder auf jährlich 300 Millionen Euro, der Deutsche Städtetag spricht von 500 Millionen Euro. Die Kommunen müssen für die Kosten aufkommen. In einer Erklärung sicherte der Bund den Ländern für das Jahr 2022 eine Evaluierung der tatsächlichen Kosten zu.

Falls es zu deutlichen Mehrbelastungen kommt, soll geprüft werden, wie die Länder dann entlastet werden können. Zuletzt mussten Heimbewohner immer mehr für die Pflege zahlen.

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden auch die Eltern volljähriger Kinder mit einer Behinderung entlastet, die bisher monatliche Zuzahlungen zu den Sozialleistungen für ihre Kinder aufbringen müssen. Auch für sie gilt künftig die 100.000 Euro-Einkommensgrenze. SPD-Sozialminister Hubertus Heil hatte die Entlastung Angehöriger bei den Pflege-Kosten vorangetrieben, Union und SPD hatten sie aber auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

(epd/cho)