Berlin/Düsseldorf. Finanzminister Olaf Scholz will Männervereinen Steuervorteile streichen. Das bringt NRW-Ministerpräsident Armin Laschet auf die Palme.

Für Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) ist es nicht weniger als ein „Frontalangriff auf das Ehrenamt“. So nannte der Regierungschef des bevölkerungsreichsten Bundeslandes am Dienstag den Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Streichung von Steuervorteilen für reine Männervereine.

„Wir werden dem nicht zustimmen, es passt nicht zu Nordrhein-Westfalen und seinen Traditionen“, sagte Laschet am Dienstag in Düsseldorf. In NRW gebe es Bergmannschöre nur mit Männern, Schützenvereine mit einer jahrhundertealten Tradition und auch reine Frauenorganisationen. „Muss der katholische Frauenbund demnächst noch Männer aufnehmen, damit er gemeinnützig ist?“, fragte Laschet rhetorisch.

Er könne die Motivation von Scholz, der eine Volkspartei vertrete und SPD-Bundesvorsitzender werden wolle, für diesen Vorstoß nicht nachvollziehen. Wenn es aber Diskriminierung in Vereinen gebe, müsse man dagegen vorgehen, sagte Laschet.

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Scholz will Gemeinnützigkeitsrecht von Vereinen ändern

Scholz will Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, bundesweit nicht mehr als gemeinnützig anerkennen. Und das könnte für rein männliche Schützenvereine und andere Clubs teuer werden.

„Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen.“, hatte Scholz der „Bild am Sonntag“ gesagt.

„Wir ändern gerade das Gemeinnützigkeitsrecht“, sagte der SPD-Politiker. Es gebe „deutschlandweit Hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschließlich Männer zulassen“, führte Scholz aus. Scholz kandidiert gemeinsam mit Klara Geywitz für den SPD-Vorsitz.

Bundesfinanzhof hatte schon zu reinen Männervereinen entschieden

Mit dem Thema hatte sich auch schon der Bundesfinanzhof in einer Entscheidung im Jahr 2017 befasst: Demnach war eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen hatte, nicht gemeinnützig.

Die Loge habe keine zwingenden sachlichen Gründe für den Ausschluss von Frauen anführen können, teilte das Gericht damals mit. Damals hieß es, dass die Entscheidung sich auch auf andere Vereine auswirken könnte. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist Voraussetzungen für Steuervorteile. (dpa/ac/max)