Berlin/Washington. Donald Trump meint, seine Steuerzahlungen geheimhalten zu dürfen. Ein Berufungsgericht hat nun eines seiner Argumente zunichte gemacht.

Donald Trump hat eine erneute juristische Niederlage im Streit um die Herausgabe seiner Steuererklärungen erlitten. Ein Berufungsgericht in New York wies am Montag die Einwände von Trumps Anwälten ab, die mit aller Kraft die Offenlegung der Steuerunterlagen zu verhindern versuchen.

Ein Bundesrichter hatte bereits Anfang Oktober in New York das Argument von Trumps Rechtsanwälten zurückgewiesen, wonach gegen einen amtierenden Präsidenten keine strafrechtlichen Ermittlungen erlaubt seien.

Damit wurde der New Yorker Staatsanwaltschaft der Weg geebnet, die persönlichen Steuererklärungen Trumps und die seines Konzerns aus den vergangenen acht Jahren unter Strafandrohung anzufordern.

Donald Trumps Steuererklärung: Rechtsstreit könnte vor Supreme Court landen

Trumps Anwälte hatten dagegen Berufung eingelegt – allerdings ohne Erfolg. Das Berufungsgericht bestätigte am Montag die vorherige Entscheidung des Bundesrichters. Der Rechtsstreit könnte am Ende vor dem obersten US-Gericht, dem Supreme Court, landen.

Der Manhattaner Staatsanwalt Cyrus Vance hatte die Steuererklärungen von Trumps Buchhalterfirma im Rahmen einer Untersuchung zu angeblichen Schweigegeldzahlungen an zwei Frauen angefordert. Beide Frauen geben an, eine Affäre mit Trump gehabt zu haben. Der Präsident weist die Vorwürfe zurück. Seine Anwälte versuchten, die Anforderung der Staatsanwaltschaft nach den Unterlagen juristisch zu blockieren.

Trump hat seine Steuererklärungen bislang nie veröffentlicht, was bei seinen Kritikern den Verdacht befeuert, dass er etwas zu verbergen habe. Normalerweise veröffentlichen US-Präsidentschaftskandidaten ihre Steuererklärungen schon während des Wahlkampfes. Die Demokraten im US-Repräsentantenhaus bemühen sich ebenfalls seit Monaten darum, Trump zur Herausgabe seiner Steuererklärungen zu zwingen.

Auch Demokraten forderten Steuerklärungen Trumps

Normalerweise veröffentlichen US-Präsidentschaftskandidaten ihre Steuererklärungen schon während des Wahlkampfes. Trump aber hat seine Steuererklärungen bislang unter Verschluss gehalten – was bei seinen Kritikern den Verdacht befeuert, dass er etwas zu verbergen hat. Trump ist nach Richard Nixon (1969 bis 1974 im Amt) der einzige US-Präsident, der die Herausgabe seiner Steuererklärung verweigert.

Auch die Demokraten, die im Repräsentantenhaus seit Januar die Mehrheit haben, hatten dort Anfang April formell die Steuererklärungen von Trump und mehrerer seiner Firmen für die Steuerjahre 2013 bis 2018 angefordert. Das Weiße Haus wies die Forderung zurück.

Der Finanz- und Steuerausschuss hatte zwei Mal eine Frist zur Herausgabe der Steuererklärungen des republikanischen Präsidenten gesetzt. US-Finanzminister Steve Mnuchin hatte jeweils um mehr Zeit gebeten, um die Anforderung zu prüfen, und sie schließlich abgelehnt.

Auch der Kongress verlangt Dokumente von Donald Trump – unter Strafandrohung. Der ist anderweitig beschäftigt: Trump hatte gerade seinen Parteifreund Mitt Romney als „aufgeblasenen Arsch“ betitelt. (dpa/rtr/ba/les)