In Deutschland sind laut Bundesgesundheitsministerium etwa zwei bis sechs Prozent aller Kinder und Jugendlichen von einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) betroffen. Kinder mit ADHS haben oft erhebliche Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren, neigen zu impulsivem Verhalten und zeigen körperliche Unruhe oder Hyperaktivität. Im Alltag führt das oft zu Herausforderungen – sei es in der Schule, im Familienleben oder im Umgang mit Freunden.

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Für Eltern von Kindern mit ADHS stellt der Alltag oft nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Herausforderung dar. Therapien, spezielle Betreuung, Förderangebote oder gar erzwungene berufliche Einschränkungen eines Elternteils, um das Kind ausreichend zu unterstützen, können zu einer großen Belastung werden. In solchen Fällen stellt sich die Frage, welche Unterstützung Eltern erwarten können. Was viele nicht wissen: Teils kommt sogar Pflegegeld als finanzielle Entlastung infrage.
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ADHS bei Kindern: Wann können Eltern Pflegegeld beantragen?
Das Pflegegeld ist eine Leistung aus der sozialen Pflegeversicherung (§ 37 SGB XI) und wird gezahlt, wenn Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen zu Hause erfolgt – nicht durch einen ambulanten Pflegedienst. Um Pflegegeld für ein Kind mit ADHS zu erhalten, müssen Eltern zunächst einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades stellen. Achtung: Eine ADHS-Diagnose allein reicht dafür nicht aus.
Da die Pflegekasse der Krankenkasse angeschlossen ist, wird der Antrag für das Pflegegeld bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt – meistens reicht ein formloses Schreiben. Die Krankenkasse leitet den Antrag weiter zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Bei Privatversicherten ist „Medicproof“ für die Weiterbearbeitung des Antrags verantwortlich.
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den MDK (oder Medicproof bei Privatversicherten), den Pflegebedarf zu ermitteln. Dabei besucht ein Gutachter das Kind zu Hause, um den Unterstützungsbedarf und den Grad der Einschränkungen einzuschätzen. Innerhalb von maximal fünf Wochen erhalten die Eltern einen schriftlichen Bescheid, in dem der Pflegegrad festgelegt wird. Zudem werden sie informiert, welche Leistungen der Pflegeversicherung sie in Anspruch nehmen können.
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Kinder mit ADHS-Diagnose: Wie wird der Pflegegrad bestimmt?
Ob ein Pflegegrad anerkannt wird, hängt vom Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag ab. Hierbei werden die betroffenen Kinder mit gesunden Gleichaltrigen verglichen. Die Begutachtung wird durch speziell geschulte Fachkräfte durchgeführt, die die besondere Pflegebedürftigkeit einschätzen.
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die die Art und Schwere der Beeinträchtigungen eines Kindes erfassen – sei es körperlich, geistig oder psychisch. Welcher Pflegegrad zugesprochen wird und welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt, hängt davon ab, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten des pflegebedürftigen Kindes eingeschränkt sind. Ausschlaggebend für die Vergabe eines Pflegegrads ist der tatsächliche Unterstützungsbedarf. Bei Kindern muss dieser deutlich über das übliche Maß an Betreuung hinausgehen. Wichtig: Die Einschränkungen müssen seit mindestens 6 Monaten vor der Antragsstellung bestehen.
Liegt allein eine ADHS-Diagnose vor, erhalten Betroffene allerdings nur selten einen Pflegegrad. In der Regel wird nur Pflegegrad 1 oder 2 bewilligt, z. B. bei stark ausgeprägtem ADHS mit deutlichen Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen, Impulsivität und emotionaler Instabilität, wie das Online-Portal „Sanubi“ erklärt. Höhere Pflegegrade werden meist nur in Kombination mit weiteren Begleit- oder Folgeerkrankungen vergeben, zum Beispiel bei Depressionen.

Begutachtung bei Kindern: So läuft das Verfahren ab
Wie bereits erwähnt, steht beim Begutachtungsverfahren ein Aspekt besonders im Fokus: die Selbstständigkeit des Kindes. Diese wird abhängig vom Alter in bis zu sechs verschiedenen Lebensbereichen evaluiert:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und behandlungsbedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Der Gutachter oder die Gutachterin stellt hierzu detaillierte Fragen, die entweder von den Eltern beantwortet oder direkt von der Fachkraft bewertet werden. Das gesamte Verfahren dauert in der Regel nicht länger als 90 Minuten.
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Ein Großteil der Fragen richtet sich an die Eltern bzw. Antragsteller, weshalb es ratsam ist, im Vorfeld ein Tagebuch zu führen. Darin können auffällige Verhaltensweisen und der pflegerische Aufwand dokumentiert werden. Zusätzlich ist es hilfreich, alle medizinischen Gutachten griffbereit zu haben, um den Ablauf zu erleichtern.
Pflegegeld: So hoch fallen die Beiträge aus
Abhängig von dem vergebenen Pflegegrad bekommen Eltern unterschiedlich hohes Pflegegeld. Das Ratgeberportal pflege.de gibt an, wie hoch das Pflegegeld ausfällt:
- Pflegegrad 1: Es ist der niedrigste Pflegegrad und beschreibt eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, die nicht zum Pflegegeld berechtigt. Stattdessen haben Betroffene Anspruch auf eine Entlastungsleistung von 131 Euro pro Monat.
- Pflegegrad 2: Beim Pflegegrad 2 liegt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. In diesem Fall haben Betroffene Anspruch auf 347 Euro monatlich.
- Pflegegrad 3: Der Pflegegrad 3 bedeutet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Den Betroffenen steht monatliches Pflegegeld in Höhe von 599 Euro zu.
- Pflegegrad 4: Betroffene, die diesen Grad anerkannt bekommen, sind auf fast durchgehende Betreuung angewiesen. Das Pflegegeld beträgt in dem Fall 800 Euro monatlich.
- Pflegegrad 5: Es handelt sich um den schwersten Pflegegrad. Bei den Betroffenen liegt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ vor. Hier liegt das monatliche Pflegegeld bei 990 Euro.
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Diese Leistungen stehen zusätzlich zum Pflegegeld zur Verfügung
Laut der Online-Plattform „Sanubi“ gibt es neben dem Pflegegeld weitere Leistungen, die den Betroffenen zur Verfügung stehen:
- Tages- und Nachtpflege: Sollte sich Ihr Kind über einige Stunden in einer speziellen Einrichtung aufhalten, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten. Besteht allein eine ADHS-Diagnose, ist diese Form der Betreuung in den meisten Fällen nicht erforderlich.
- Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege: Wenn bei Ihrem Kind eine vorübergehende Betreuung in einer Pflegeeinrichtung nötig wird, können Sie die Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Auch hier: Bei einer reinen ADHS-Diagnose ist diese in der Regel nicht vorgesehen, bei weiteren Krankheiten aber durchaus notwendig. Mit der Verhinderungspflege wird die Betreuung des Familienmitglieds gesichert, etwa wenn die pflegende Person wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen ausfällt.
- Entlastungsleistungen: Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades gibt es die Möglichkeit, den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro in Anspruch zu nehmen. Dieser soll die Angehörigen von Kindern mit ADHS entlasten. So können sie zum Beispiel eine Haushaltshilfe engagieren und sich im Alltag Unterstützung holen.
Pflegegeld bei ADHS: Wofür kann es verwendet werden?
Das Pflegegeld kann je nach individuellem Bedarf ohne Nachweis genutzt werden. Einige Anregungen, wie Sie das Geld verwenden können, finden Sie hier:
- Finanzierung therapeutischer Maßnahmen, die nicht von der Kasse übernommen werden (z. B. Lerntherapien)
- Entlastung der Eltern (z. B. durch Sport oder Entspannungsaktivitäten)
- Hausaufgabenbetreuung
- Putz-/Haushaltshilfe
- Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Was tun, wenn der Pflegegrad nicht bewilligt wird?
Wird Ihr Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt, können Sie als Antragsteller schriftlich Widerspruch einlegen. Wichtig ist, dass Sie dies innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids tun. Der Widerspruch sollte mit einer nachvollziehbaren Begründung eingereicht werden. Anschließend veranlasst die Pflegeversicherung eine erneute Begutachtung.
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Ergänzende Angebote für mehr Unterstützung und Entlastung
Neben dem Pflegegeld stehen Eltern von ADHS-Kindern sowie den Betroffenen selbst weitere Unterstützungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören folgende Hilfen:
- Eingliederungshilfe wegen rein seelischer Behinderung nach dem SGB VIII: Leidet ein Kind oder Jugendlicher ausschließlich an einer seelischen Behinderung wie ADHS, kann beim Jugendamt Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII beantragt werden. Ziel ist, mit Schulbegleitung die soziale und schulische Teilhabe zu sichern.
- Eingliederungshilfe bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung nach dem SGB IX: Wenn zu ADHS zusätzlich eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, besteht Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB IX. Verantwortlich ist der jeweilige Träger der Eingliederungshilfe.
- Kommunale Angebote: Für ADHS-Kinder und ihre Eltern gibt es in vielen Kommunen verschiedene Angebote zur Unterstützung. Ein zentrales Angebot sind Selbsthilfegruppen, in denen sich Eltern austauschen, Erfahrungen teilen und praktische Tipps erhalten können. Der Verein ADHS Deutschland e. V. beispielsweise bietet bundesweit ein großes Netz an lokalen und Online-Selbsthilfegruppen für Eltern, Kinder und Jugendliche an.
- Elterntrainings: Sie sind vor allem dazu da, Eltern im Umgang mit den besonderen Herausforderungen des Alltags mit ADHS-Kindern zu unterstützen. Oft werden sie von Psychologen, spezialisierten Beratungsstellen oder in Kliniken angeboten. In vielen Regionen gibt es auch Gruppenkurse oder digitale Angebote.
- Therapeutische Angebote: Von Ergotherapie bis Verhaltenstherapie – viele dieser Maßnahmen können bei entsprechender Indikation von der Krankenkasse übernommen werden, häufig mit lokalen Kooperationspraxen und Psychologen.
- Erziehungs- und Familienberatung: Viele Kommunen und Wohlfahrtsverbände bieten Erziehungsberatung für Eltern an, die helfen kann, im Alltag besser mit ADHS umzugehen.
ADHS-Diagnose erschwert Versicherungsabschluss
Neben finanziellen Hilfen und Entlastungsangeboten spielen auch andere Themen eine wichtige Rolle im Alltag von Familien mit einem ADHS-Kind – etwa der Versicherungsschutz. Wenn ein Kind die Diagnose ADHS bekommt, kann es passieren, dass Eltern für ihr Kind keine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder ähnliche Versicherungen mehr abschließen können. Viele Versicherungen verlangen bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung, wie das Beratungsportal „Versicherungen mit Kopf“ informiert.
Wird dabei ADHS angegeben, lehnt die Versicherung häufig den Antrag ab oder bietet den Vertrag nur mit Einschränkungen an – etwa mit einem Ausschluss für Berufsunfähigkeit aufgrund von ADHS oder einem zusätzlichen Risikozuschlag. Das heißt: Nach einer ADHS-Diagnose ist ein normaler Abschluss solcher Versicherungen oft gar nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich.














