Der Glasfaserausbau in Deutschland geht voran. Trotzdem dauert es oft Monate oder gar Jahre, bis die Leitung nach Vertragsabschluss liegt und das Haus angeschlossen ist. Manche Anbieter haben deshalb die meist ein- oder zweijährige Laufzeit des an den Anschluss gekoppelten Internetvertrags erst mit der Freischaltung gestartet. So wurde die reale Bindung um Wochen oder Monate Bauzeit verlängert – weit über die gesetzlich erlaubte Höchstdauer von 24 Monaten hinaus.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieser Praxis im Januar 2026 einen Riegel vorgeschoben (Az. III ZR 8/25). Er stellte klar: Die Mindestvertragslaufzeit beginnt beim Glasfaserausbau mit dem Vertragsschluss, nicht erst mit der Bereitstellung des Anschlusses. Auslöser war eine Klausel in den AGB der Deutschen Giganetz, die den Beginn der zweijährigen Mindestlaufzeit auf die Freischaltung verschob. Dagegen hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt und Recht bekommen. Nach Ansicht des BGH verstößt diese Praxis gegen die im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Telekommunikationsgesetz festgelegte maximale Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Finanztip erklärt, was die Entscheidung für Haushalte bedeutet, die bereits einen Glasfaseranschluss für schnelles Internet haben oder einen solchen planen.
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Telekom, Vodafone & Co.: Was ändert sich beim Glasfaseranschluss für Verbraucher?
Für Glasfaser-Kundinnen und -Kunden bedeutet das Urteil: Sie können nun prüfen, zu welchem Datum sie tatsächlich frühestmöglich aus ihrem Vertrag kommen. Denn es zählt das Datum des Vertragsabschlusses, nicht das der Freischaltung der Leitung. Heißt also: Jemand, der im April 2025 einen Vertrag unterschrieben hat und dessen Leitung im Januar 2026 freigeschaltet wurde, darf bei einem Zweijahresvertrag bereits zu April 2027 kündigen – und nicht erst zu Januar 2028.

Verbraucher sollten ihre Verträge oder Rechnungen auf das angegebene frühestmögliche Kündigungsdatum prüfen. Ist dort ein späteres Datum vermerkt, können sie zum Beispiel ein Finanztip-Musterschreiben nutzen, um pünktlich aus dem Vertrag zu kommen. Eine frühere Kündigung bringt mit Blick aufs Geld einen Vorteil für preisbewusste Verbraucher. Denn der Geldratgeber Finanztip hat ausgerechnet, dass man rund 215 Euro sparen kann, wenn man alle zwei Jahre seinen Internetanbieter wechselt und dabei ein Vergleichsportal benutzt. Die Ersparnis kommt durch Wechselprämien der Vergleichsportale zustande, die man beim Internetanbieter selbst in der Regel nicht erhält.
Was für DSL-Anschlüsse gilt, gilt auch für Glasfaser: Man kann oft einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen schließen als dem, das die Leitung gelegt hat. Denn viele Anbieter kooperieren miteinander. So können Kunden Tarife buchen, selbst wenn der entsprechende Anbieter nicht selbst die Glasfaser bei ihnen verlegt hat. Das wird bei den mehr als 300 Glasfaser-Unternehmen in Deutschland unterschiedlich gehandhabt und ist nicht überall der Fall. Ein Blick ins Vergleichsportal lohnt sich aber allemal.
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Wie geht der Glasfaserausbau weiter?
Bei einigen Glasfaserunternehmen herrscht nach dem Urteil Verunsicherung, wie der Ausbau in Zukunft finanziert wird. Einige Anbieter haben darauf gesetzt, den kostenlosen Anschluss von Gebäuden durch einen nachfolgenden Internetanschluss querzufinanzieren. Mit der vom BGH gekippten Praxis konnten Unternehmen darauf bauen, nach Anschluss eines Gebäudes ein oder zwei Jahre lang zahlende Kunden gewonnen zu haben.
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Die beklagte Deutsche Giganetz erklärt in einem Statement gegenüber Finanztip: „Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH wird das Unternehmen prüfen, ob Anpassungen der vertraglichen Grundlagen notwendig sind, um das wirtschaftliche Risiko der Investitionen in den Glasfaserausbau, die sich in Millionenhöhe belaufen, abzusichern.“ Dagegen sieht Marktführer Telekom keine Auswirkungen auf die eigenen Ausbau- und Zeitpläne. Viele Unternehmen haben bereits vor dem Urteil des BGH die Vertragslaufzeit vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses an berechnet statt vom Datum der Freischaltung.
Was klar ist: Glasfaser-Unternehmen bieten weiterhin in Ausbaugebieten einen kostenlosen Anschluss an, wenn Hausbewohner einen Internetvertrag abschließen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten also die Chance ergreifen, kostenlos oder günstig einen Anschluss zu erhalten. Denn die von Finanztip untersuchten Unternehmen sammeln zu Beginn des Glasfaserausbaus in einer Region Verträge mit mehreren Haushalten und bauen dann gebündelt aus. Wer später bestellt, muss meist sowohl den Anschluss als auch den Internetvertrag bezahlen.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Deutschlands führender Geldratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.







