Acht bestätigte Ausbrüche der Newcastle-Krankheit auf Geflügelfarmen in Brandenburg und Bayern sorgen für Sorge bei den Veterinärbehörden. Das Friedrich-Loeffler-Institut warnt vor einer erheblichen Gefährdung für Geflügelbetriebe. Für Menschen gilt das Ansteckungsrisiko als äußerst gering und äußert sich im Erkrankungsfall meist durch vorübergehende gesundheitliche Beschwerden. In sehr seltenen Fällen können bei stark geschwächtem Immunsystem auch tödliche Verläufe auftreten.

Newcastle-Krankheit: Ausbruch in Berlin, Brandenburg und Bayern

Rund 30 Jahre lang galt die Newcastle-Krankheit in Deutschland als verschwunden. Nun werden neben den bislang bestätigten Fällen der atypischen Geflügelpest weitere Verdachtsfälle geprüft. Nach dem Landkreis Dahme-Spreewald ist die Krankheit auch in der Hauptstadt Berlin aufgetreten. Für den Ortsteil Schmöckwitz hat das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-Köpenick eine rund zehn Kilometer große Überwachungszone eingerichtet.

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Die Behörden in Berlin und Brandenburg wollen damit eine weitere Ausbreitung der hochansteckenden Viruserkrankung verhindern. Das Friedrich-Loeffler-Institut warnt vor einer ernsten Gefährdung für Geflügelbetriebe sowie für Vogelhaltungen, etwa in Zoos, auch im Zusammenhang mit der ebenfalls zirkulierenden Vogelgrippe. Bundesweit mussten bislang rund 125.000 Tiere vorsorglich getötet werden.

Geflügelpest: Hochansteckende Viruserkrankung bei Tieren

Die Newcastle-Krankheit befällt vor allem Geflügel. Besonders anfällig für die hochansteckende Viruserkrankung sind Hühner und Puten, aber auch Enten, Gänse oder Tauben können sich infizieren. Weltweit wurde die Krankheit bereits bei rund 240 Vogelarten nachgewiesen.

Tierhalter und Geflügelbesitzer sollten deshalb aufmerksam auf mögliche Krankheitssymptome achten. Die Tierseuche kann Atemnot, Durchfall, Apathie und Entzündungen der Augen auslösen. Zudem treten mitunter Lähmungen und andere neurologische Symptome auf. Für viele Tiere endet die Erkrankung bereits nach wenigen Tagen tödlich.

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Unabhängig von der Größe eines Bestandes müssen Hühner und Puten in Deutschland gegen die Newcastle-Krankheit geimpft sein, auch in sehr kleinen Haltungen. Anders als in den meisten anderen Staaten der Europäische Union gilt hier eine Impfpflicht gegen das Newcastle-Disease-Virus. Zwar können sich auch geimpfte Tiere infizieren, sie scheiden jedoch deutlich weniger Virus aus und zeigen meist mildere Symptome. Da der Impfschutz bei einzelnen Tieren unvollständig sein kann, halten Fachleute das Keulen betroffener Bestände dennoch für notwendig.

Newcastle-Krankheit: Geringe Ansteckungsgefahr für den Menschen

Das Virus kann auf verschiedenen Wegen übertragen werden. In den meisten Fällen erfolgt die Weitergabe über Körperflüssigkeiten oder den Kot infizierter Tiere, seltener über die Luft oder über kontaminierte Eier. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Institut ist zudem eine Übertragung durch direkten oder indirekten Kontakt möglich, etwa über Käfige, Stalleinrichtungen, Staub sowie über Schuhe oder Kleidung.

Das Friedrich-Loeffler-Institut weist darauf hin, dass auch eine Ansteckung des Menschen grundsätzlich möglich ist, auch wenn sie nur sehr selten auftritt. Der Erreger APMV 1 kann beispielsweise Bindehautentzündungen auslösen, häufig begleitet von geschwollenen Lymphknoten im Bereich vor den Ohren. Ein erhöhtes Risiko besteht vor allem für Personen mit geschwächtem oder medikamentös unterdrücktem Immunsystem. Nach Berichten der Apotheken Umschau sind in der Vergangenheit vereinzelt auch tödliche Verläufe beschrieben worden.

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Besonders betroffen sind Menschen, die beruflich engen Kontakt zu Geflügel haben, darunter Geflügelhaltende, Laborpersonal und Tierärztinnen und Tierärzte.