Jena. Das Verwaltungsgericht Gera hat am Freitag einen Eilantrag gegen die von der Stadt Jena erhobenen Maskenpflicht abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Gera hat am Freitag einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht in Jena abgelehnt. Das Gericht habe festgestellt, „dass die Allgemeinverfügung der Stadt Jena im Rahmen einer summarischen Prüfung jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig ist“, informierte ein Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog.

Das Gericht habe dabei auch eine aktuelle Stellungnahme des Robert-Koch-Institutes berücksichtigt, wonach die Maskenpflicht die Ansteckungsgefahr anderer Personen verringern kann. Die Maßnahme sei noch verhältnismäßig, da nicht das Tragen eines zertifizierten Mund-Nasen-Schutzes verlangt werde, sondern auch selbst gefertigte Masken, Schals und Tücher.

Bei Rückkehr nach Jena sofort Mund-Nase-Schutz