Kurz vor Weihnachten sendet Justizministerin Stefanie Hubig eine Botschaft an die rund 21 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland: Wir tun etwas für euch.
Es ist nicht der erste Versuch. Schon wenige Wochen nach Amtsantritt hatte die SPD-Politikerin als eine der ersten Amtshandlungen die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert. Nur ist das Instrument löchrig, lässt sich leicht aushebeln.
Deshalb ist es richtig, dass Hubig nun bei möblierten Vermietungen mehr Transparenz einfordert. Denn gerade in den Metropolen, wo der Wohnungsmangel eklatant ist, nutzen manche schwarze Schafe die Situation der Wohnungssuchenden gnadenlos aus, stellen ein ranziges Bett und einen wackeligen Tisch mit Stühlen in die Wohnung, um anschließend bei der Miete abzukassieren. Auch das Vorgehen gegen die Kurzzeitvermietung ist konsequent.
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Die Misere auf dem Wohnungsmarkt bleibt absehbar ungelöst
Anders ist es bei der Indexmiete, bei der Mieterhöhungen an die Inflation gekoppelt sind. Außer Frage steht, dass Mieterhaushalte mit Indexmieten in den Jahren der Energiekrise exorbitant belastet wurden. Nicht unerwähnt bleiben sollte dabei aber, dass man zuvor durchaus von Indexmieten profitieren konnte. Zudem sind sie transparent.

Mit den Maßnahmen doktert die Regierung an Symptomen herum. In einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt hätten Mieter und Vermieter die Wahl, ob sie einen Indexmietvertrag oder einen klassischen Mietvertrag abschließen wollen. Dass Mieter nahezu jede Vertragsform akzeptieren, liegt daran, dass es zu wenig bezahlbare Wohnungen gibt. Mit dem Bauturbo hat die Regierung zwar erste Erleichterungen auf den Weg gebracht. Ob die Kommunen sie aber umsetzen, bleibt abzuwarten. Schnell lösen wird aber auch das die Misere auf dem Wohnungsmarkt nicht.



