Das Bundeskartellamt hat dem US-Onlinehändler Amazon untersagt, die Preise von Händlern auf seinem deutschen Onlinemarktplatz zu beeinflussen. „Amazon darf Mechanismen zur Kontrolle der Händlerpreise künftig nur noch ausnahmsweise, insbesondere für Fälle des Preiswuchers, nach Vorgaben des Bundeskartellamtes einsetzen“, erklärte die Bonner Behörde am Donnerstag. Amazon kündigte an, diese Entscheidung „entschieden“ anzufechten.
Bundeskartellamt geht erstmals auch mit finanzieller Maßnahme gegen Amazon vor
Wegen rechtswidriger Preisvorgaben hat das Bundeskartellamt den Online-Riesen zudem zur Zahlung von rund 59 Millionen Euro verpflichtet – ein Novum. Erstmals gehen Deutschlands oberste Wettbewerbshüter somit mit einer finanziellen Maßnahme gegen Amazon vor.
Amazons Preiskontrolle ist seit Längerem umstritten. Drittanbieter, die ihre Produkte auf der Plattform des Online-Händlers verkaufen, müssen sich nach den Vorgaben von Amazon richten, konkurrieren aber auf der Plattform gleichzeitig mit Amazon. „Daher ist eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von Preisobergrenzen nur in absoluten Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Preiswucher zulässig“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.
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Heißt konkret: Händler sollen auf der Plattform bestimmte Preisgrenzen nicht überschreiten – was Amazon durch den Einsatz von Preiskontrollmechanismen überprüft. Sind die Händlerpreise zu hoch, werden die Produkte der Drittanbieter entweder ganz vom Marktplatz entfernt oder schlechter gerankt und verlieren damit deutlich an Sichtbarkeit.
Das könne zu erheblichen Umsatzeinbußen führen, hat nun das Kartellamt seine Entscheidung begründet. Der Marktplatz für Drittanbieter macht 60 Prozent des Amazon-Umsatzes in Deutschland aus. Mit der Strafzahlung von 59 Millionen Euro wird den Angaben nach der „wirtschaftliche Vorteil“ abgeschöpft, „den Amazon durch das kartellrechtswidrige Verhalten erlangt hat“.
dpa/rk



