Schimmel, Fäulnis, Mäusekot: All das landete wohl über Jahre in den Fleisch- und Wurstwaren der hessischen Firma Wilke Waldecker. Die Folge: Die Lebensmittel waren mutmaßlich mit Listerien verseucht und machten mindestens 37 Menschen zum Teil schwer krank. Bei elf von ihnen soll die Infektion zumindest mitursächlich für ihren Tod gewesen sein. Der Fall, der ins Jahr 2019 zurückreicht, wird nun am Landgericht Kassel verhandelt. Erfahren hat die Öffentlichkeit damals von dem Skandal, weil Unternehmen und Behörden verpflichtet sind, solche Missstände öffentlich zu machen. Noch.

Denn das Bundeslandwirtschaftsministerium plant, im Zuge eines eigenen Bürokratieabbaugesetzes die Veröffentlichungspflicht der Lebensmittelüberwachung ersatzlos aus dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu streichen. Und zwar schon bei der nächsten Kabinettssitzung an diesem Mittwoch. Ein entsprechender Referentenentwurf zum Gesetz war erst im Juni öffentlich gemacht worden.

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Bislang müssen Behörden die Öffentlichkeit informieren, wenn bei Kontrollen schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel erhebliche Hygienemängel, verbotene Stoffe in Lebensmitteln oder Überschreitungen von Grenzwerten. Das Haus von Minister Alois Rainer (CSU) will jedoch Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie die Verwaltungen von zu vielen Vorgaben entlasten. Diese Vorgaben waren nach früheren Lebensmittelskandalen eingeführt worden. Nach Auffassung des Ministeriums erfüllen einige dieser Regelungen heute keinen erkennbaren Zweck mehr und verursachen vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Unternehmen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kritisiert die Pläne scharf. „Wer Transparenz abbaut, schwächt den Verbraucherschutz“, warnt Deutschlands oberste Verbraucherschützerin Ramona Pop. Sie sagte dieser Redaktion: „Große Lebensmittelskandale haben immer wieder gezeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen frühzeitig erfahren, wo Risiken bestehen und gegen Regeln verstoßen wird.“

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Statistik: 100.000 lebensmittelbedingte Erkrankungen jährlich

In Deutschland werden laut Robert-Koch-Institut jährlich rund 100.000 lebensmittelbedingte Erkrankungen gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte aber wohl deutlich höher sein. Die Meldepflichten für Prüflabore, bisher im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorgeschrieben, ist aus Sicht des vzbv ein zentrales Frühwarnsystem für die Lebensmittelsicherheit. Doch diese gesetzliche Meldepflicht für Prüflabore steht jetzt zur Disposition. Bisher müssen Labore die Behörden informieren, wenn sie kritische Untersuchungsergebnisse feststellen. Diese Regel ergänzt laut vzbv die Meldepflichten der Unternehmen und soll Gesundheitsrisiken frühzeitig sichtbar machen.

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„Wenn gravierende Verstöße in Lebensmittelbetrieben seltener öffentlich werden, können Verbraucherinnen und Verbraucher Risiken schlechter einschätzen und informierte Entscheidungen treffen“, sagt Pop. Statt Informationen zu streichen, brauche es rechtssichere Regeln, damit Missstände transparent gemacht werden.