Düsseldorf. Facebook sollte nach Ansicht des Bundeskartellamt bestimmte Nutzerdaten nicht mehr sammeln dürfen. Ein Gericht entschied nun anders.

Facebook darf weiterhin die gesammelten Daten seiner Tochterunternehmen wie Instagram und Whatsapp nutzen. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag. Die vorhergegangene Anordnung des Bundeskartellamtes darf das US-Unternehmen somit vorerst missachten.

Das Gericht äußerte massive Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter. Diese hatten unter Berufung auf die marktbeherrschende Stellung Facebooks behauptet, das Unternehmen würde den Wettbewerb durch unzulässige Vertragsbedingungen missbrauchen.

Facebook – Datenschützer warnen vor Datenmissbrauch

Das sahen die Richter des Oberlandesgerichts anders: „Entgegen der Auffassung des Bundeskartellamts lässt die von ihm beanstandete Datenverarbeitung durch Facebook keinen relevanten Wettbewerbsschaden und auch keine wettbewerbliche Fehlentwicklung besorgen.“ Selbst wenn die Datenverarbeitung gegen Datenschutzbestimmungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, erklärten sie.

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Im Februar hatte das Bundeskartellamt verfügt, dass Facebook die Daten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter nur noch dann mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen dürfe, wenn dieser es ausdrücklich erlaubt. Facebook bekam zwölf Monate Zeit, die Anordnungen umzusetzen, die nun durch das Urteil hinfällig sind.

Datenschützer warnen indes immer wieder vor einem möglichen Missbrauch von Nutzerdaten. Erst im Juni hatte die „New York Times“ berichtet, dass der Konzern Herstellern wie Apple, Samsung, Blackberry und HTC jahrelang Zugriff auf sensible Nutzerdaten erlaubte, darunter Informationen über die politische Orientierung, die Religionszugehörigkeit oder den Beziehungsstatus. Facebook wies in einer Stellungnahme jegliches Fehlverhalten von sich. (mit dpa)