Brüssel. Airlines in der EU müssen ihre Passagiere bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden entschädigen. Das könnte sich bald ändern.

Schlechte Aussichten für Millionen Flugpassagiere in Deutschland und Europa: Bei Flugverspätungen könnte es bald in vielen Fällen keine Entschädigung mehr geben. Die EU-Staaten beraten eine Lockerung der entsprechenden Vorschriften, die EU-Kommission hat bereits einen detaillierten Vorschlag gemacht.

Verbraucherschützer sind alarmiert. „Den Flugpassagieren droht eine deutliche Verschlechterung ihrer Verbraucherrechte, wenn ein Anspruch auf Entschädigung nicht mehr ab drei Stunden Verspätung bestehen soll, sondern erst bei noch größeren Verspätungen“, sagt der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, unserer Redaktion. Er warnt: „Es ist zu befürchten, dass Verspätungen im Flugverkehr deutlich zunehmen werden.“

Bislang müssen Airlines in der EU ihre Passagiere bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden mit 250 bis 600 Euro pro Person entschädigen, sofern die Gesellschaften für das Problem verantwortlich sind.

Flugverspätungen: Airlines laufen seit Jahren Sturm

Ausgenommen sind außergewöhnliche Umstände, etwa durch Unwetter – anders als im Bahnverkehr, wo Verspätungen auch bei höherer Gewalt Entschädigungsansprüche auslösen, was die EU-Kommission aber ebenfalls ändern will. Die Fluggastrechte gelten seit 2004, später dehnten Urteile des Europäischen Gerichtshofs den Verbraucherschutz aus.

Dagegen laufen Fluggesellschaften seit Jahren wegen der finanziellen Belastung Sturm. 2018 waren fast 16,5 Millionen Passagiere in der EU von mehrstündigen Verspätungen betroffen; immer mehr Kunden melden ihre Entschädigungsansprüche auch an.

So steht es in einer Studie, die die EU-Kommission vor Kurzem vorgelegt hat – rechtzeitig vor neuen Beratungen, die die kroatische Ratspräsidentschaft jetzt vorantreibt. Sie präsentierte der zuständigen Expertengruppe des EU-Rats vor wenigen Tagen vertraulich ein brisantes Papier.

Entschädigungsanspruch erst ab fünf Stunden Verspätung

Danach soll die Drei-Stunden-Verspätungsgrenze angehoben werden, um die Airlines zu entlasten. Die Initiative basiert auf einem älteren, umfassenden Novellierungsvorschlag der EU-Kommission:

• bei Flügen unter 3500 Kilometern: Entschädigungsanspruch erst ab fünf Stunden Verspätung

• bei Flügen bis 6000 Kilometern: Entschädigungsanspruch nach neun Stunden Verspätung

• bei noch längeren Flügen: Entschädigungsanspruch erst ab zwölf Stunden.

Jahrelang blockierte ein britisch-spanischer Streit um Regelungen für Gibraltar die Beratungen. Mit dem Brexit ist das vorbei – prompt liegt der Kommissions-Vorschlag nun wieder auf dem Tisch. Unter den Mitgliedstaaten zeichnet sich nach Angaben von Diplomaten Unterstützung für die Reform ab.

In Deutschland hat die große Koalition frühzeitig vereinbart, den Kommissionsentwurf zu unterstützen. Der sieht zwar auch einige Verbesserungen etwa zu Informationspflichten oder bei Umsteige-Flügen vor. Aber: Wenn der Entschädigungsanspruch erst – wie im Kommissionsvorschlag – ab fünf Stunden für Kurzflüge gelten solle, „würde die überwiegende Zahl der Verspätungsfälle nicht mehr unter die Regelung fallen“, warnt der oberste Verbraucherschützer Müller.

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    „Damit würde die Verordnung ihre Lenkungswirkung verlieren“, sagt er. „Bisher hatten die Airlines wegen der Entschädigungspflicht einen großen Anreiz zur Pünktlichkeit. Auch deshalb haben Flüge in Europa im Durchschnitt weniger Verspätung als etwa in den USA.“ Dieser Anreiz fiele weg.

    Viel hänge von der Bundesregierung ab, meint Müller: „Sollte sie den Plänen zustimmen, wäre die Absenkung des Verbraucherschutzes für Flugpassagiere nur noch schwer aufzuhalten.“ Doch erste Stoppsignale kommen aus dem EU-Parlament. Dort sagt SPD-Verkehrsexperte Ismail Ertug: „Als Parlament werden wir vehement gegen eine Aufweichung der bestehenden Rechte kämpfen.“

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