Berlin. Mehr Geld statt Urlaubswochen: Sie möchten sich den Urlaub auszahlen lassen? Wir erklären Ihnen, was Sie dabei berücksichtigen müssen.

Laut einer Expedia-Umfrage dürstet es die Deutschen nach mehr Urlaub. Durchschnittlich hat jeder 27 Urlaubstage. Das reicht vielen nicht. Doch was, wenn man mit den Rechnungen im Rückstand ist? Das hohe Arbeitspensum es nicht zulässt? Oder auch im Urlaub viel Arbeit anfällt? Sie haben sich die Fragen auch schon einmal gestellt und möchten sich die restlichen Urlaubstage einfach auszahlen lassen? Wir liefern die wichtigsten Antworten.

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Urlaub auszahlen lassen: Ist das überhaupt möglich?

Grundsätzlich ist es nicht möglich, sich die Urlaubstage vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen. Das deutsche Bundesurlaubsgesetz sieht eine Pflichterholungszeit vor. Das bedeutet: Mit einer Auszahlung ist der Urlaubsanspruch nicht erfüllt.

Für viele ist es in turbulenten Zeiten nicht möglich, Urlaub zu nehmen. Oder man wird plötzlich krank. Dazu gibt es seit 2022 ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht: „Auch Urlaub aus dem Jahr, in dem der Arbeitnehmer zunächst gearbeitet hat und dann krank wurde, verfällt nur nach 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten rechtzeitig in die Lage versetzt hat, ihn zu nehmen.“

Achten Sie daher immer darauf:

  • Der Arbeitgeber muss Sie über den Urlaubsanspruch und über eine mögliche Verfallfrist informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie den Resturlaub nach Absprache ins nächste Jahr mitnehmen.
  • Sie müssen aufgefordert werden, den Urlaub zu nehmen.

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Urlaubsanspruch: Kann er verfallen?

Der deutsche Anbieter von kaufmännischen Softwarelösungen „Lexware“ schreibt dazu: „Bis wann genau die (...) Belehrung durchzuführen ist, ließ ein Urteil offen. Die Aufklärung sollte schon aus Beweisgründen immer schriftlich erfolgen.“ Haben Sie keinen Hinweis dazu erhalten, dann kann der Urlaub auch nicht verfallen oder verjähren.

Ein Praxisbeispiel zeigt: Eine Frau verlässt im Sommer 2017 ein Unternehmen. Zuvor besteht sie auf der Auszahlung ihres restlichen Urlaubs aus mehreren Vorjahren. Der Chef lehnt das ab und verweist auf die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist. Damit hat er keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht erklärt im Dezember 2022 dazu: „Die Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen informiert. Hinzukommen muss, dass der Beschäftigte den Urlaub trotz dieser Information aus freien Stücken nicht genommen hat.“

In solchen Fällen bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Urlaubstage ausbezahlt. Aber auch wenn sie den Job wechseln und während der Kündigungszeit unentbehrlich sind. Denn der Chef oder die Chefin kann den Urlaub auch nicht gewähren.

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Urlaub ausbezahlen lassen: Wie berechnen Sie die Urlaubsabgeltung?

Die Frau aus dem oben erwähnten Praxisbeispiel hat einen festen Monatsverdienst von 3000 Euro. Sie arbeitet fünf Tage in der Woche und möchte sich acht Urlaubstage auszahlen lassen. Um das Durchschnittsgehalt zu errechnen, werden die letzten 13 Arbeitswochen herangezogen: 9000 Euro geteilt durch 65 Arbeitstage. Das sind 138,46 Euro. Diesen Betrag multipliziert sie mit der Anzahl der Urlaubstage, die sie sich auszahlen lassen möchte. Im Fallbeispiel sind es acht, also kommt sie auf eine Summe von 1107,69 Euro. (kat)