Berlin. Nach der Pleite des Stromanbieters BEV sollen Kunden auf ihren Bonus verzichten. Das halten Verbraucherschützer für rechtswidrig.

Verbraucherschützer kämpfen erneut mit einer Musterklage für die Rechte von Tausenden Kunden. Diesmal geht es um die Ansprüche von Stromkunden, die nach der Insolvenz der Bayrischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV) durch den Insolvenzverwalter zur Kasse gebeten werden sollen.

Es ist nach der VW-Dieselklage die zweite Musterfeststellungsklage, die von dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angeschoben wird. Die Klage sollte am Mittwoch beim Oberlandesgericht (OLG) München eingereicht werden.

Grund für Musterklage: Energieversorger BEV lockte mit hohen Bonuszahlungen

Zu dem Fall: Der Energieversorger BEV hatte im Jahr 2018 eine sechsstellige Zahl an neuen Kunden für seine Stromtarife gewonnen. Angelockt wurden sie vor allem durch einen Neukundenbonus in Höhe von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs.

Das Unternehmen musste jedoch im Oktober 2019 Insolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter verschickte daraufhin Endabrechnungen an die Kunden und forderte sie in vielen Fällen zu Nachzahlungen auf. Sie sollen ihre Stromkosten begleichen, doch der versprochene Neukundenbonus wird ihnen dabei nicht mehr gutgeschrieben.

„Die BEV hat Kunden bewusst mit hohen Bonuszahlungen angelockt, die den Kunden nun im Zuge der Insolvenz nicht mehr gutgeschrieben werden sollen. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig“, sagte Klaus Müller, Vorstand des vzbv, unserer Redaktion. „Wir wollen, dass die Rechnungen der Verbraucher um 100 bis 200 Euro gekürzt werden.“ Betroffen sei ein Großteil der insgesamt rund 600.000 Kunden.

Klage ist für betroffene Kunden kostenlos

Die Musterfeststellungsklage ist in diesem Fall ein sehr gutes Instrument, da der Streitwert vergleichsweise gering sei, meint Müller. „Nur wenige Verbraucher würden alleine wegen rund 200 Euro vor Gericht ziehen, schon weil die Anwaltskosten teurer wären.“ Durch die Musterfeststellungsklage bestehe aber nun die Chance, dass die Verbraucher kostenfrei ihr Recht einklagen könnten. „Hierbei wollen wir als Verbraucherzentrale unterstützen“, sagte der Chef des vzbv.

Betroffene Verbraucher können sich der Klage anschließen. Dies geht jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt. Zunächst muss das Gericht die Klageschrift prüfen. Bei Zustimmung wird sie im Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) veröffentlicht. Dann kann man sich der Klage anschließen. Die Eintragung in das Register ist für Verbraucher kostenlos. „Betroffene müssen damit kein Prozesskostenrisiko auf sich nehmen. Das übernimmt der vzbv“, sagt Müller. Gleichzeitig würden durch die gebündelte juristische Behandlung der Fälle die Gerichte entlastet.

Klage gegen VW im Dieselskandal ist noch nicht entschieden

Erstmals hatte die Verbraucherzen­trale die neue Musterklage zusammen mit dem ADAC gegen Volkswagen im Dieselskandal eingereicht. Der Klage hatten sich mehr als 400.000 betroffene Verbraucher angeschlossen. Eine Gerichtsentscheidung steht noch aus.

Was die Verbraucherzentrale ihren Kunden rät:

Wer kann sich an der Klage beteiligen?

Die Musterfeststellungsklage eignet sich vor allem für Verbraucher, bei denen sich aus der Endabrechnung eine Nachforderung des Insolvenzverwalters ergibt. Folgende Voraussetzungen müssen in jedem Fall vorliegen:

  • Der Strom- oder Gasvertrag mit der BEV muss von Ihnen als Verbraucher, also zu nicht-gewerblichen Zwecken geschlossen worden sein.
  • Ihnen muss ein Neukundenbonus versprochen worden sein (dies ergibt sich aus dem Angebot sowie der Anlage zur Belieferungsbestätigung).
  • Sie wurden kürzer als ein Jahr beliefert und die BEV hat die Belieferung unter Berufung auf die Insolvenz eingestellt.
  • Der Neukundenbonus wurde Ihnen nicht gewährt. Die Musterfeststellungsklage eignet sich vor allem für Verbraucher, bei denen sich aus der Endabrechnung eine Nachforderung des Insolvenzverwalters ergibt.

Was soll das Gericht feststellen?

Die BEV bzw. der Insolvenzverwalter haben den Neukundenbonus allenfalls dann gewährt, wenn der Verbraucher mindestens ein Jahr lang beliefert wurde. Nicht aber für jene, die unter einem Jahr Kunden waren. Das Gericht soll feststellen, dass der Neukundenbonus auch dann zu gewähren ist, wenn Verbraucher nur deshalb kein volles Jahr lang beliefert wurden, weil die BEV zahlungsunfähig wurde. Es soll außerdem klären, dass der Neukundenbonus von der Nachforderung des Insolvenzverwalters abzuziehen ist.

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Dann steht für alle Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, verbindlich fest, dass der Insolvenzverwalter den Neukundenbonus von seiner Forderung abzuziehen hat. Der Insolvenzverwalter hat sich daran zu halten und bereits erstellte Rechnungen zu korrigieren.

Was passiert, wenn der vzbv verliert?

Der vzbv ist optimistisch, die Musterfeststellungsklage zu gewinnen. Gleichwohl gibt es dafür keine Garantie. In jedem Fall sind die beteiligten Verbraucher an die Feststellungen gebunden, die im Urteil getroffen werden. Sie könnten dann auch nicht mehr selbst klagen. Ein Kostenrisiko besteht für die Verbraucher aber auch dann nicht, wenn der vzbv die Musterfeststellungsklage verliert.

Wie kann ich mich der Musterfeststellungsklage anschließen?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Es wird einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Sobald das Register eröffnet wurde, können Sie sich als Betroffener eintragen lassen. Bitte beachten Sie, dass dafür ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig ist, nicht der Verbraucherzentrale Bundesverband und auch nicht das Gericht. Auf der Website des Bundesamts finden Sie alle notwendigen Informationen.