Augsburg. Ein Vermieter wollte bei der Wohnungssuche nur deutsche Bewerber. Jetzt hat das Amtsgericht Augsburg entschieden, ob das erlaubt ist.

Ein 81-Jähriger aus Augsburg wollte seine Wohnungen nicht an Ausländer vermieten – und muss dafür jetzt Strafe zahlen. Der Mann hatte in einem Inserat angegeben, nur „an Deutsche“ vermieten zu wollen. Als sich ein Interessent aus Burkina Faso telefonisch nach der Wohnung erkundigte, wurde er nach der Frage, ob er Ausländer sei, abgeblockt.

Was der Augsburger Vermieter nicht wusste: Der Mietinteressent, der bisher in München wohnt, arbeitet als Referent bei einem landesweiten Integrationsprojekt, das von Augsburg aus koordiniert wird. Er gab sich nicht damit zufrieden, von dem Senior abgewiesen zu werden – und verklagte ihn stattdessen.

Nachdem eine gütliche Einigung an den ersten beiden Verhandlungstagen gescheitert war, verkündete das Amtsgericht Augsburg am heutigen Dienstag das Urteil: Der Vermieter muss dem afrikanischen Mietinteressenten aufgrund von Diskriminierung 1000 Euro Entschädigung zahlen. Zudem ist der Vermieter dazu verpflichtet worden, solche Formulierungen künftig zu unterlassen.

Damit gab das Gericht der Klage des Mietinteressenten vollständig statt.

Wohnung nur an Deutsche: „Schlichtweg nicht hinnehmbar“

„Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“, sagte Richter Andreas Roth (Az: 20 C 2566/19). „Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen“, führte der Richter aus.

Der Vermieter hatte dem dem Referenten vorgeworfen, gar nicht an der Wohnung interessiert gewesen zu sein. Dass er seine Wohnung nicht an Ausländer vermieten wollte, bestritt der 81-Jährige nicht.

Er habe in seinem Haus einmal Ärger mit einem angeblich türkischen Drogendealer gehabt, gab der Mann, der eigenen Angaben zufolge über 20 Wohnungen vermietet, zu Protokoll.

In der Vergangenheit hatten schon andere deutsche Gerichte Ausländern aufgrund von Diskriminierung bei der Wohnungssuche Schadenersatz zugesprochen.

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Antidiskriminierungsstelle: Migranten erleben Ausgrenzung bei der Wohnungssuche

Dass es Migranten bei der Wohnungssuche oft schwerer haben, prangerte auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes an. Nach Einschätzung der Behörde fühlen sich etwa 70 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche diskriminiert.

In einer vor vier Jahren veröffentlichten Studie zu dem Thema heißt es unter anderem: „Rassistische Diskriminierung am Wohnungsmarkt findet auch unter den besten Voraussetzungen statt.“

Und weiter: „Obwohl die Testidentitäten als weiblich, ledig, jung und ökonomisch gut aufgestellt kreiert waren, kommt es sowohl beim Telefon- als auch beim Face-to-Face-Testing zu Benachteiligungen der nichtmehrheitsdeutschen Testerin.“

Benachteiligungen wegen der Religion

Auch Religion spiele eine große Rolle. „Mit Kopftuch keine Wohnung“, heißt es in der Studie. Muslimische und jüdische Bewerber hätten es deutlich schwerer als Christen.

Dabei ist eine Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausdrücklich verboten.

Dass sie sich das Wohnen nicht mehr leisten können, spiegelt sich immer stärker in den Ängsten der Deutschen wider. (dpa/tki)