Berlin. Zum Jahresende kommen einige Änderungen auf die Verbraucher zu. Dazu gehören unter anderem Einmalzahlungen und der Bevölkerungsschutz.

Weihnachten naht und damit auch Silvester. Zum Jahresende gibt ein paar Änderungen, die auf die Verbraucher zukommen. Im November sind bereits einige Regelungen und Gesetze in Kraft getreten, die nun durch weitere Neuerungen im Dezember ergänzt werden. Diese beinhalten unter anderem die Themen Energie, Bahnreisen, Kommunikation und Bevölkerungsschutz.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Neuheiten im Dezember 2022 aufgelistet, damit Sie keine Änderung verpassen.

Veränderungen für Verbraucher: Entlastung für Gas- und Fernwärme

Nach der Zahlung der Energiepreispauschale (EPP) im September folgt nun ein neuer Bonus des Staates – die Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden. Es handelt sich dabei um eine Einmalzahlung, die im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die Auszahlung soll im Dezember erfolgen.

Im Gegensatz zur EPP in Höhe von 300 Euro ist der Betrag nicht festgelegt. Die Summe der Einmalzahlung wurde auf Basis der Abschlagszahlung aus September 2022 berechnet und diene laut Bundesregierung als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Strom- und Gaspreisbremse 2023.

Gaspreise: Entlastung der Verbraucher in zwei Stufen

weitere Videos

    Rente-Beziehende bekommen im Dezember die Energiepreispauschale nachgezahlt

    Auch Menschen, die eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen, erhalten nun die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Einmalzahlung ist einkommenssteuer-, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Die Zahlung ist zum 15. Dezember 2022 geplant und läuft über die jeweiligen Rentenzahlstellen. Der Anspruch bestehe laut Bundesregierung jedoch nur für Renter und Renterinnen mit einem Wohnsitz in Deutschland.

    Änderung im Dezember: Bundesweiter Warntag

    "Bund, Länder und Kommunen testen alle Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle", heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Ziel sei es, Menschen in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz insgesamt aufmerksam zu machen, erklärt das Bundesministerium weiter.

    In diesem Fall testen sie das Smartphone als Warnmittel. Geplant ist, dass alle Nutzenden am 8. Dezember 2022 um 11 Uhr eine Testwarnmeldung der höchsten Warnstufe auf ihr Smartphone erhalten. Dies betrifft aber nur Menschen, die sich innerhalb des deutschen Mobilfunknetzes aufhalten.

    Die Technologie dahinter nennt sich "Cell Broadcast" und soll dazu beitragen, "eine effektive und verlässliche Warninfrastruktur" aufzubauen, erklärt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Neben bundesweiten Smartphone-Meldungen sollen zukünftig auch Sirenen und die Warn-App NINA zum Einsatz kommen.

    Mehr Schutz für Verbraucher: Neues Telefonschutz-Gesetz kommt im Dezember

    Um die Menschen zukünftig stärker vor Telefonbetrug zu schützen, tritt am 1. Dezember 2022 das neue Telefonschutz-Gesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass Anrufe aus dem Ausland keine inländische Rufnummer mehr anzeigen dürfen. In der Vergangenheit war es so, dass real existierenden Telefonnummern manipuliert oder noch nicht vergebene Ziffernfolgen genutzt wurden, um die Identität von Betrügern zu verschleiern. "ID-Spoofing" wird diese Betrugsmasche genannt.

    Eine Seniorin hält ein Mobiltelefon in den Händen.
    Eine Seniorin hält ein Mobiltelefon in den Händen. © Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

    Damit ist jetzt Schluss. Netzbetreibende müssen solche Rufnummer zukünftig unterdrücken und Anrufe mit bestimmten Rufnummern abbrechen. In der Vergangenheit waren dies vor allem fingierte Notrufnummern und Sonderrufnummern wie die 0900, deren Tarif beliebig hoch angesetzt werde kann. Verbraucherinnen und Verbraucher laufen somit nicht mehr Gefahr, unwissend Opfer von Betrug zu werden.

    Eine Ausnahme bilden Menschen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Die Einwahl ins deutsche Netz mit der inländischen Telefonnummer ist ohne Probleme möglich.

    Achtung Verbraucher: Die Deutsche Bahn verändert die Fahrpläne im Dezember

    Ob in den Urlaub oder zur Familie – die Winterzeit ist für viele eine Reisezeit. Die Deutsche Bahn hat Maßnahmen getroffen, um das erhöhte Reiseaufkommen aufzufangen. Die Anzahl der Fahrten wird erhöht und viele Linien verlängert, sodass rund 60 Prozent mehr Sitzplätze in der Weihnachtszeit verfügbar sind. Am 11. Dezember tritt der Winterfahrplan in Kraft.

    Bahn-Tickets im Fernverkehr werden um 4,9 Prozent teurer

    weitere Videos

      Geplant sind unter anderem schnellere Zugverbindungen von Nordrhein-Westfalen nach Bayern. Eine neue Schnellfahrstrecke zwischen Wendlingen und Ulm wird eröffnet, wodurch Reisende von Köln über Stuttgart nach München sowie von Stuttgart über Ulm nach München rund 15 Minuten früher am Ziel eintreffen. Auch die Anzahl an Fahrten werde laut der Deutschen Bahn um 20 erhöht. An Samstagen wird die Schnellfahrstrecke vom neuen ICE 3neo unterstützt. Dieser startet zudem Fahrten zwischen Dortmund, Köln und München.

      Verbraucher und Verbraucherinnen, die eine Reise ins europäische Ausland planen, können sich freuen. Auch hier wird erweitert. Zwischen Stuttgart und Zürich wird eine weitere Hin- und Rückfahrt eingeplant.

      Zudem wird eine neue Nachtzuglinie zwischen Zürich und Berlin sowie Zürich und Prag eröffnet. Die bestehende Zugverbindung zwischen Zürich und Hamburg macht weitere Halte in Heidelberg, Darmstadt, Hanau, Verden und Nienburg. Der Nachtzug zwischen München und Venedig/Rijeka/Zagreb/Wien/Budapest fährt bereits ab Stuttgart und hält laut dem neuen Winterfahrplan auch in Göppingen, Ulm und Augsburg.

      Kosmetische Behandlung: Diese Änderung kommt im Dezember

      Ab 31. Dezember 2022 können kosmetische Behandlungen wie die Entfernung eines Tattoos oder eine dauerhafte Haarentfernung mit einem Laser-Gerät nur noch bei Anbietenden mit einem Fachkundenausweis oder direkt in der Arztpraxis durchgeführt werden. Der Beschluss geht aus der "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)" des Bundesamts für Strahlenschutz hervor.

      Geplant war, dass die Verordnung bereits zum 31. Dezember 2021 in Kraft tritt, doch die Frist wurde aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben. Zusätzlich zur Ausweispflicht besteht eine Anzeige- und Dokumentationspflicht bei der zuständigen Behörde. Dies beinhaltet auch die Geräte, die für die Behandlungen verwendet werden. Diese müssen spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme behördlich angezeigt werden.

      Änderung im Dezember: Frist für freiwillige Steuererklärung

      Für die freiwillige Steuererklärung gilt eine Vierjahresfrist. Bis zum 31. Dezember 2022 können Arbeitnehmende ihre freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2018 beim Finanzamt einreichen. Die Abgabe ist entweder per Post oder online über das Portal "Elster" möglich. Eine verspätet eingereichte Erklärung etwa am 1. Januar 2023 wird nicht mehr angenommen.

      Die Abgabe ist eine Überlegung wert. Laut dem Statistischen Bundesamt erhalten Steuerzahlenden eine durchschnittliche Rückzahlung in Höhe von 1000 Euro.

      Weitere Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher:

      Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.