Berlin. Ab dem 1. September soll es sicherer werden, online Lebensmittel zu kaufen. Der Grund dafür ist ein EU-Gesetz. Was ändert sich genau?

Wer online Lebensmittel kaufen will, soll dabei ab dem 1. September mehr Sicherheit haben. Die Verbrauchenden sollen dann in der Lage sein, ihre Einkäufe und deren Herkunft besser zurückverfolgen zu können. Besonders bei verderblichen Lebensmitteln hätten Kunden und Kundinnen von Online-Händlern wie Amazon, Rewe und Co. dann einen besseren Schutz. Grund dafür ist ein EU-Gesetz.

Immer mehr Menschen bestellen ihre Lebensmittel online, doch meist lassen sich die Produkte nicht bis zu den Herstellungsfirmen zurückverfolgen. Rufen die Händler und Händlerinnen die Produkte aber zurück – etwa wegen Keimen –, konnte das für die Verbrauchenden bisher zum Problem werden.

Amazon, Rewe & Co.: Das ändert sich am 1. September

Das soll sich nun ändern: Ab dem 1. September wird das deutsche Lebensmittel- und Futtergesetzbuch (LFGB) an ein bereits geltendes EU-Gesetz angepasst. Konkret ergibt sich dabei eine wesentliche Änderung in Deutschland:

  • Die Anbietenden müssen Informationen zur Rückverfolgbarkeit der Produkte innerhalb von 24 Stunden digital an die Behörden weitergeben. So sollen Lieferketten transparenter werden.

Die Gesetzesgebenden wollen den Kauf von Lebensmitteln im Internet damit sicherer und ihre Herkünfte nachvollziehbarer machen – ähnlich wie in einem analogen Supermarkt. An das Gesetz müssen sich aber nicht nur Online-Händler wie Amazon, Rewe oder Gorillas halten, sondern auch Restaurants und Kantinen. Doch das sind nicht die einzigen Änderungen des Gesetzes.

Online shopping: So kaufen Sie nachhaltiger ein im Netz

weitere Videos

    Lebensmittel bei Amazon und Co.: Schon 2021 gab es Änderungen

    Bereits im August 2021 hatte die Bundesregierung Teile des LFGB an das EU-Recht angepasst. Damals waren unter anderem Vorschriften über Zusatzmittel bei Nahrung und Kosmetik in Kraft getreten. Die Anbietenden sollten zudem mehr Informationen über Untersuchungsergebnisse zu unerwünschten Stoffen bereitstellen.

    Außerdem brachte die Bundesregierung folgende Änderungen auf den Weg:

    • Überwachungsbehörden dürfen Online-Bestellungen prüfen, indem sie selber anonym einkaufen. Daraus ergibt sich eine höhere Kontrolle für den Online-Handel mit Lebensmitteln, Kosmetika und Produkten des alltäglichen Bedarfs.
    • Die Behörden erhalten mehr Kontrollrechte bei Verdacht auf einen Verstoß durch die Onlinehändler und -händlerinnen. Diese müssen Produkte gegebenenfalls aus ihrem Angebot löschen.

    "Zweck des LFGB ist der Schutz der Verbraucher durch Vorbeugung beziehungsweise Abwehr einer Gefahr für die menschliche Gesundheit", erklärte die Bundesregierung damals in einer Mitteilung. "Hersteller, Händler oder Inverkehrbringer haben die einwandfreie Qualität der Ware sicherzustellen." Dazu gehört auch, die Produktionsprozesse transparent mitzuteilen. (reba)

    Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.