Berlin. Wegen der Corona-Situation verschärft die Bundesregierung die Testpflicht für Reisende ab sofort - unabhängig vom Verkehrsmittel.

  • Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, muss sich einem Corona-Test unterziehen
  • Außerdem gibt es die Einstufung "Risikogebiet" nicht mehr
  • Die Preise für Tests im Ausland unterscheiden sich teilweise stark voneinander
  • Die Testpflicht gilt allerdings erst ab einem bestimmten Alter

In vielen Ländern weltweit steigt die Zahl der Corona-Fälle, die hochansteckende Delta-Variante breitet sich aus. Das hat Folgen für den Urlaub. Seit Sonntag, 1. August, gilt eine Testpflicht. Außerdem fällt die Kategorie "einfaches Riiskogebiet" weg. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Welche Testpflicht galt vorher bei der Einreise?

Vorher gab es eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus allen Regionen, die die Bundesregierung als Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete einstuft.

Reisende aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten mussten schon bei der Einreise einen negativen Corona-Test dabeihaben. Hat man sich in einem Risikogebiet aufgehalten, so muss man den Test spätestens 48 Stunden nach der Einreise vorlegen.

Wer Urlaub in einem Nicht-Risikogebiet gemacht hat und mit dem Auto unterwegs war, muss derzeit keinen negativen Test vorlegen. Um ein Flugzeug besteigen zu dürfen, ist ein Test aber unabhängig von der Risikoeinstufung Pflicht.

Wie sehen die Regeln für Reiserückkehrer jetzt aus?

Die Bundesregierung hat die Regeln angesichts der sich ausbreitenden Delta-Variante verschärft und eine generelle Testpflicht für alle Reiserückkehrer eingeführt. Demnach sollen Urlauber ihre Nachweise bei der Einreise mitführen und bei „stichprobenhaften“ Überprüfungen vorlegen müssen.

Urlaub auf Mallorca: Das geht in Corona-Zeiten nur mit negativem Testergebnis.
Urlaub auf Mallorca: Das geht in Corona-Zeiten nur mit negativem Testergebnis. © IMAGO / MiS

Damit werden außerdem nicht nur Flugpassagiere, sondern auch Bahn- und Autoreisende überprüft.

Welche Tests werden anerkannt?

Als Nachweis gilt ein negativer PCR- oder Antigen-Test. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, der Antigentest maximal 48 Stunden alt. Reist man aus einem Virusvariantengebiet ein, verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden. Für die Berechnung der Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich.

Gilt die Testpflicht auch für Geimpfte?

Grundsätzlich nicht. Wenn man aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, kann man derzeit statt einem negativen Test seinen Geimpften- oder Genesenennachweis vorzeigen. Das wird sich auch mit der neuen Verordnung nicht ändern.

Andere Regeln sollen allerdings bald für Reisende aus Virusvariantengebieten gelten. Hier soll immer ein Testnachweis nötig sein, Nachweise als Geimpfter oder Genesener reichen dann nicht mehr.

Wie viel kosten die Tests?

Die Preise für Corona-Tests im europäischen Ausland sind sehr unterschiedlich. Das europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland stellt auf seiner Website eine Übersicht bereit.

Demnach kosten Corona-Tests in Spanien beispielsweise im Schnitt zwischen 50 (Antigen-Test) und knapp unter 100 Euro (PCR-Test), in Griechenland zwischen 15 bis 40 Euro (Antigen-Test) und 40 bis 70 Euro (PCR-Test) und in Frankreich zwischen 30 (Antigen-Test) und 49 Euro (PCR-Test).

Die deutschen Krankenkassen erstatten die Kosten für den Corona-Test laut EVZ nur dann, wenn die Kosten in dem jeweiligen Reiseland auch für die dort Versicherten übernommen werden.

Ab welchem Alter gibt es eine Testpflicht für Kinder?

Ab zwölf Jahren.

Welche Länder in Europa sind Hochinzidenzgebiete?

Eine vollständige Liste der Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete gibt es auf der Website des Robert-Koch-Institus RKI). Zu den Risikogebieten zählen beispielsweise Dänemark, Malta, Griechenland und die Türkei.

Auch unter den Hochinzidenzgebieten befinden sich mittlerweile viele beliebte Urlaubsziele – zum Beispiel Spanien, Portugal und die Niederlande. Virusvariantengebiete sind beispielsweise Brasilien und mehrere Länder in Afrika, aber keine europäischen Länder.

"Einfache“ Risikogebiete fallen mit der neuen Verordnung weg. Dann werden Regionen nur noch als Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete eingestuft. (kat/mit dpa)