Berlin. Durch die Delta-Variante nehmen die Corona-Neuinfektionen in vielen Urlaubsländern wieder zu. Das müssen Reiserückkehrer beachten.

Auch im zweiten Sommer während der Corona-Pandemie ist das Reisen weltweit weiterhin nicht uneingeschränkt möglich. Gerade wegen der zunehmenden Ausbreitung der Delta-Variante verschärfen sich die zuletzt etwas gelockerten Einreiseregeln in vielen Ländern wieder. Die USA haben sich gar entschlossen, die sehr strengen Einreisebeschränkungen für Reisende aus Europa und anderen Ländern vorerst nicht aufzuheben.

Wer aus Deutschland in den Urlaub fährt, muss für die Rückkehr vor allem die Corona-Inzidenz vor Ort im Blick halten – und die Risiko-Klassifizierung des Landes durch das Robert Koch-Institut (RKI), Bundesgesundheitsministerium und Auswärtiges Amt. Davon hängt ab, welche Auflagen es bei der Rückreise zu beachten gilt – beispielsweise ob man sich vor der Wiedereinreise testen lassen muss oder eine Quarantäne unumgänglich ist.

Welche Regeln es bei der Rückkehr aus dem Sommerurlaub zu beachten gilt, erklären wir in diesem Überblick.

Risikogebiete: So stufen Bundesregierung und RKI die Länder ein

Grundsätzlich ist es wichtig, sich bereits vor der Hinreise über die Lage im Urlaubsland informieren. So kann von Vornherein vermieden werden, dass man sich möglicherweise bei der Reise mit dem Coronavirus infiziert oder auch ohne positiven Test bei der Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne muss.

Basis für die Einreiseregelungen ist die folgende Kategorisierung der Risikogebiete durch Robert Koch-Institut und Bundesregierung:

  • Einfache Risikogebiete sind solche Länder, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 aber unter 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufweisen. Seit dem 1. Juli gibt es für diese Gebiete keine Reisewarnung mehr – das Infektionsrisiko ist aber trotzdem erhöht.
  • In Hochinzidenzgebieten ist das Ansteckungsrisiko besonders hoch. In den Ländern, die in diese Kategorie fallen, stecken sich so viele Menschen mit dem Coronavirus an, dass die Sieben-Tage-Inzidenz über 200 gestiegen ist.
  • Als Virusvariantengebiete werden die Länder eingestuft, in denen besonders gefährliche Varianten des Coronavirus weit verbreitet sind.

Jeden Freitag aktualisiert das RKI die Corona-Einstufungen für das Ausland, meist treten die neuen Kategorisierungen immer sonntags in Kraft. Für alle Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete spricht das Auswärtige Amt weiterhin eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen aus. Allerdings ist eine Reisewarnung kein Verbot – sondern lediglich ein dringender Appell, das Land nicht zu besuchen. Hier können Sie überprüfen, welche Länder derzeit in eine der drei Risikogebiets-Kategorien fallen.

Rückreise aus einfachem Risikogebiet: Das gilt für Urlauber

Wer aus einem einfachen Risikogebiet Urlaub gemacht hat, muss nach der Rückreise aktuell nicht zwangsläufig in Quarantäne (Stand 27. Juli). Dafür muss man sich lediglich „freitesten“, also einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen. Vollständig Geimpfte sowie Genesene müssen bei der Einreise keinen negativen Corona-Test vorlegen.

Eine medizinische Mitarbeiter hält einen Tupfer für einen Abstrich für einen Corona-Test in der Hand.
Eine medizinische Mitarbeiter hält einen Tupfer für einen Abstrich für einen Corona-Test in der Hand. © dpa

Wer aus einem einfachen Risikogebiet zurückreist, muss allerdings vor der Ankunft in Deutschland die digitale Reiseanmeldung ausfüllen und den Nachweis dazu mit sich führen. Binnen zwei Tagen nach der Einreise müssen auch die Nachweise über Test, Impfung oder Genesung erbracht werden, die dann die grundsätzlich bestehende Quarantänepflicht beenden.

Sowohl die Einreiseanmeldung als auch das Hochladen der Nachweise ist über das Einreiseportal der Bundesrepublik möglich. Praktisch: Auf der Webseite für die Anmeldung lässt sich per Suchmaske überprüfen, ob man das Land, in dem man sich aufgehalten hat, in den letzten zehn Tagen als Risikogebiet galt oder eingestuft wurde. Als einfache Risikogebiete gelten derzeit beispielsweise Dänemark, Malta, Griechenland und die Türkei.

Hochinzidenzgebiet: Das gilt für die Einreise nach Deutschland

In einem Land, wo die Corona-Inzidenz über 200 liegt, ist die Ansteckungsgefahr besonders hoch. Daher gelten für die Einreise nach Deutschland aus einem Hochinzidenzgebiet schärfere Regeln. So müssen Urlauber einen negativen Corona-Test vorlegen. Ein Antigen-Test darf dabei, wie allgemein üblich, maximal 48 Stunden, ein PCR-Test höchstens 72 Stunden alt sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind Genesene und alle, deren Corona-Impfung vollständig ist.

Wer nicht immunisiert ist, muss sich unverzüglich in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben. Die Isolation lässt sich andernfalls erst nach fünf Tagen durch das Vorlegen eines neuen negativen Testergebnisses beenden.

Wegen des deutlichen Anstiegs der Infektionszahlen gilt mittlerweile ganz Spanien als Hochinzidenzgebiet – ebenso die Niederlande und Portugal. Auch Großbritannien und Zypern stehen auf der RKI-Liste.

Touristen am Strand von Paguera. Spanien und die Niederlande sind seit Mitternacht als Corona-Hochinzidenzgebiete eingestuft.
Touristen am Strand von Paguera. Spanien und die Niederlande sind seit Mitternacht als Corona-Hochinzidenzgebiete eingestuft. © dpa

Einreise aus Hochinzidenzgebieten: Quarantäne auch für Kinder?

Tatsächlich müssen auch Kinder in Quarantäne, nachdem sie sich in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Da Kinder noch nicht geimpft werden können und viele Jugendliche es noch nicht sind, müssen sie daher einen negativen Test bei der Einreise vorweisen können. Auch sie können sich erst nach fünf Tagen „freitesten“.

Gamma-Variante und Co.: Was gilt bei der Einreise aus Virusvariantengebieten?

Länder, in denen möglicherweise hochansteckende und gefährlichere Varianten des Coronavirus grassieren, werden von RKI und Bundesregierung noch einmal gesondert eingestuft. Auch hier müssen alle Einreisenden einen frischen, negativen Corona-Test vorlegen. Gesondert gilt aber für die Einreise aus Virusvariantengebieten, dass man nicht von der Testpflicht befreit wird, wenn man geimpft oder genesen ist.

Auch ist die Quarantänedauer länger: Reiserückkehrer oder Besucher müssen in Deutschland für 14 Tage in Quarantäne. Diese kann nicht vorzeitig beendet werden. Einige Bundesländer haben zudem zusätzliche Auflagen für die Einreise aus den betroffenen Ländern erlassen.

Was muss man bei Einreise aus einem Nicht-Risikogebiet zu beachten?

Derzeit gibt es keine allgemeine Reisewarnung, wie es sie noch 2020 gab. Für Länder und Regionen, die nicht zu den Risikogebieten zählen, gelten daher keine Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg. Allerdings plant das Bundesgesundheitsministerium wohl eine Ausweitung der Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland.

Wer per Flugzeug einreist, fällt aber unter eine andere Regelung der Coronavirus-Einreiseverordnung: Flugpassagiere, die nach Deutschland einreisen wollen, müssen der Fluggesellschaft vor dem Abflug einen negativen Corona-Test vorlegen. Für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt diese Testpflicht, sie müssen stattdessen ihren Nachweis für die Immunisierung vorlegen.

Unkompliziert lässt es sich derzeit vor allem innerhalb Deutschlands verreisen: Touristische Übernachtungen sind in allen Bundesländern möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in dem jeweiligem Landkreis stabil unter 100 liegt. Voraussetzung in den meisten Ländern ist allerdings, dass die Gäste geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Teilweise muss man sich auch vor Ort erneut testen lassen. Lesen Sie dazu: Wo ist Urlaub in Deutschland möglich?

(bml)