Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 15-jährigen Mädchens in einem Waldstück bei Göttingen ist eine Sozialarbeiterin am Dienstag, 5. Mai, wegen Mordes verurteilt worden. Die frühere Jugendbetreuerin des Opfers muss lebenslang in Haft, wie das Landgericht Göttingen entschied. „Sie sind eine Mörderin“, sagte der Richter in Richtung der 24-jährigen Deutschen. Die Tat sei von A bis Z durchgeplant gewesen.

Täglich
Der Newsletter für das Eichsfeld
Alle wichtigen Informationen aus dem Eichsfeld, egal ob Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur oder gesellschaftliches Leben.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Die Angeklagte und das Mädchen kannten sich aus einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendhilfe. Hintergrund der Tat seien aber Streitigkeiten der Angeklagten mit ihrem Ex-Partner gewesen, den sie dem Gericht zufolge zurückwollte. Durch den geplanten Mord habe sich die Frau Zugang zum Handy des Mädchens verschaffen wollen, um in dessen Namen Nachrichten zu verschicken.
Auch interessant
Die Tat hatte sich im Bereich der Gemeinde Gleichen nahe des Eichsfeldes zugetragen. Damals wurde eine Sozialarbeiterin im Alter von 23 Jahren aus der Samtgemeinde Gieboldehausen im niedersächsischen Untereichsfeld festgenommen. Sie war ins Visier der Ermittler geraten, nachdem erst zuerst hieß, es liege kein Fremdverschulden vor. Die Polizei hielt sich allerdings sehr bedeckt bei Auskünften und Nachfragen.
Spaziergängerin findet Leiche am nächsten Morgen
Nach Überzeugung der Strafkammer am Landgericht Göttingen tötete die heute 24-Jährige das Mädchen am 29. Juni 2025 nahe einer Burgruine in einem abgelegenen Waldstück im Bereich der Gemeinde Gleichen. Dafür machte die Angeklagte die Jugendliche zunächst mit Augentropfen in einem Getränk benommen. Dann schlug sie sie mit einem Stein und fügte ihr anschließend für einen Suizid typische Schnittverletzungen zu. Die 15-Jährige verblutete gegen Mitternacht und wurde erst am Morgen von einer Spaziergängerin entdeckt.
Die Angeklagte hatte im Prozess, der im Dezember 2025 begann, eingeräumt, für den Tod des Mädchens verantwortlich zu sein. Einen geplanten Mord stritt sie aber ab. Mit dem Strafrahmen in der Verurteilung entsprach das Gericht schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Schwurgerichtskammer sprach von einem heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen.
Lesen Sie auch
Der Vertreter der Nebenklage hatte für die Mutter der Getöteten neben der lebenslangen Strafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidiger hatten sich für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren ausgesprochen. Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/red








