Mit knapper Mehrheit hält der Stadtrat am Kita-Moratorium fest. Am Donnerstagabend wurde der Antrag des Oberbürgermeisters abgelehnt, den womöglich rechtswidrigen Beschluss aufzuheben. Trotzdem der Rat die Idee einer Schonfrist für Kita-Pädagogen bei sinkenden Geburtenzahlen damit bekräftigt hat, wird das Moratorium nicht greifen. Denn der Fall wird nun zur rechtlichen Prüfung an das Landesverwaltungsamt weitergereicht.

Dauer der Prüfung nicht absehbar

Wie lange diese Prüfung dauern wird und wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, ist unklar. Auch das Amt selbst konnte auf Anfrage unserer Redaktion zur Zeitspanne keine genauen Auskünfte geben. „Eine Frist, innerhalb derer eine Prüfung und Entscheidung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wie lange die Bearbeitung dauert, lässt sich nicht pauschal sagen, da dies von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt“, teilte eine Sprecherin mit.

Gespräch im kleinen Kreis als Neustart

In der Frage, wie auf die sinkende Kinderzahl reagiert werden kann, ohne die Erfurter Kita-Landschaft über Gebühr auszudünnen, soll es dennoch keinen kompletten Stillstand geben. Für nächste Woche ist ein Gespräch im kleinen Kreis anberaumt, um das emotional besetzte Thema weiter zu behandeln. Darin wollen Bürgermeisterin Heike Langguth (parteilos), Jugendamtsleiter Thomas Trier, der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Daniel Mroß und der Stadtelternsprecher Eric Keske versuchen, auf einen Nenner zu kommen.

Das von den Fraktionen SPD & Piraten, Grünen, Linken und Mehrwertstadt getragene Moratorium soll den Personalbestand in den Kitas bis Ende 2027 halten, obwohl weniger Kinder betreut werden müssen. In dieser Zeit soll ein neues Konzept auf Grundlage der Kita-Bedarfsplanung erarbeitet werden, um die Qualität in den Einrichtungen zu sichern und weiter zu entwickeln.

Lesen Sie auch

Die Stadtverwaltung moniert unter anderem die fehlende finanzielle Deckung und kritisiert, dass das Moratorium verschiedene Kitas und die Tagesmütter benachteiligen würde. Der Beschluss sei aus diesen und anderen Gründen rechtswidrig. Nun muss sich das Landesverwaltungsamt dazu äußern.