Nach und nach wächst der Biberdamm. Derweil stapeln sich wenige Meter weiter die nächsten Bäume. Die haben sich aber nicht die Nagetiere für ihren Bau bereitgelegt.
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An der Bahnstrecke zwischen Cobstädt und Wandersleben ist eine kleine Schneise in ein Waldstück getrieben worden. Mit dem Biberdamm hat das nichts zu tun. Die Verwaltung bestätigt, dass es sich dabei um eine Maßnahme der Gemeinde Drei Gleichen handelt. Die Baumfällungen seien beauftragt worden, weil die Gemeinde seitens der Deutschen Bahn zur Verkehrssicherung an der Stelle aufgefordert worden sei.

Weitere Fällungen nicht geplant
Dem Pflanzenbestand an Bahnstrecken muss mitunter Einhalt geboten werden, damit Äste nicht irgendwann Signale verdecken. Grundsätzlich gilt eine beidseitige Rückschnittszone innerhalb von sechs Metern, gemessen ab der Gleismitte. Hoher Bewuchs wird dort konsequent entfernt.

Bis 30 Meter Entfernung spricht die Deutsche Bahn von einer Stabilisierungszone. Dort wird gezielt auf kranke und instabile Bäume geachtet. Weiterhin haben die Vegetations-Experten der Bahn die Kontrollzone bis 50 Meter im Blick – auch wenn der Bereich in Privatgrundstücke fällt. Eine andere Maßgabe ist der Mindestabstand der doppelten Baumhöhe zu Gleisanlagen.
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Laut der Verwaltung von Drei Gleichen sind die Arbeiten zwischen Cobstädt und Wandersleben abgeschlossen. Weitere Fällungen sind nicht geplant.

Die Biberansiedlung an der Roth ist den Behörden bereits seit Sommer 2025 bekannt. Auch wenn sie dort das Wasser stauen und die nahe Wiese ab und an überflutet wird, besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Eine Umsiedlung schließt sich eigentlich durch den Schutzstatus aus: Es ist verboten, Tiere zu fangen oder erheblich zu stören; Ausnahmen sind in Einzelfällen natürlich möglich. Doch müssen die Gründe dafür gravierend sein. Spaziergänger sollten im Umfeld des Dammes vorsichtig sein. Biberburgen können einstürzen, insbesondere wenn der Boden aufgeweicht ist.






