Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am späten Donnerstagabend, 2. Oktober, den Ausbruch der Geflügelpest (Aviäre Influenza) im Landkreis Greiz bestätigt. Das teilte das Landratsamt Greiz am Freitagmorgen auf seiner Webseite mit.

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Demnach handelt es sich um das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1. Ausgangspunkt war rund ein Dutzend tote Gänse und Enten in einem privaten Geflügelbestand in Merkendorf, das dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Greiz durch den betreuenden Tierarzt als Verdachtsfall gemeldet wurde.

Verbot von Geflügelmärkten

Nach amtlicher Probenahme durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und sofortiger Untersuchung der Proben im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz in Bad Langensalza erhärtete sich der Verdacht auf Geflügelpest. Daraufhin wurde auch der restliche Enten- und Gänsebestand des betroffenen Betriebes unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet.

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Aufgrund des Ausbruchsgeschehens hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen innerhalb der Sperrzonen mit einem Radius von drei Kilometern in der Schutzzone, beziehungsweise zehn Kilometer in der Überwachungszone um den betroffenen Betrieb in Merkendorf geregelt sind.

Konkret heißt das: Geflügelhalter in den definierten Sperrzonen dürfen ihr Geflügel und ihre Geflügelerzeugnisse bis auf Widerruf nicht verbringen, also verkaufen oder tauschen. Es wird außerdem eine Stallpflicht angeordnet sowie die Durchführung von Geflügelausstellungen, -börsen und -märkten oder anderen Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird, untersagt.

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Die Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Greiz zur Eindämmung der Influenza sowie die Darstellung der Sperrzonen sind unter www.landkreis-greiz.de/bekanntmachungen einsehbar. Sie tritt laut Landratsamt am 4. Oktober 2025 in Kraft.