Bei einem Geflügelbetrieb im Landkreis Greiz mit 885 Enten, 260 Gänsen und zwölf Puten wurde der Nachweis der Geflügelpest bestätigt. Bereits am 3. Oktober war bei einem kleineren Geflügelbetrieb im Landkreis Greiz die Geflügelpest festgestellt worden. Als Ursache des Eintrags beider Ausbrüche wird zum jetzigen Zeitpunkt der Kontakt zu Wildvögeln vermutet, teilen die Behörden mit.

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Die Tiere des zweiten betroffenen Betriebes seien bereits unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet wurden. Das Thüringer Sozialministerium weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Meldeverpflichtung für die Haltung von Geflügel hin. Bisher nicht registrierte Geflügelhaltungen müsse umgehend beim jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldet werden.

Überwachungszonen wurden im Kreis Greiz angepasst

Auch um den zweiten Betrieb werden jetzt Sperrzonen eingerichtet. Durch die räumliche Nähe der beiden betroffenen Betriebe wurden die bisherigen Sperrzonen minimal angepasst. Neben dem Landkreis Greiz ist von der Überwachungszone weiterhin der Saale-Orla-Kreis betroffen.

Das Veterinäramt hat die Schutzzone im Kreis Greiz erweitert. Hintergrund sei „die präzisierte und erweiterte Abgrenzung der Schutz- und Überwachungszonen rund um den bestätigten Geflügelpest-Ausbruch im Zeulenroda-Triebeser Ortsteil Merkendorf“, teilte das Amt in einer Pressemitteilung mit.

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Die Schutzzone von drei Kilometern umfasst nun unter anderem die Ortsteile Merkendorf, Piesigitz, Triebes, Dörtendorf, Kranich, Weißendorf sowie mehrere Ortsteile der Stadt Auma-Weidatal.

Die Überwachungszone (zehn Kilometer) erstreckt sich auf weitere Teile der Städte Zeulenroda-Triebes, Auma-Weidatal, Hohenleuben und Weida sowie der Gemeinden Langenwetzendorf, Langenwolschendorf und der Verwaltungsgemeinschaft Harth-Pöllnitz.

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Für Geflügelhaltungen gelten weiterhin das Aufstallungsgebot, Geflügel muss von wildlebenden Vögeln abgesondert werden. Auch gelten verstärkte Hygiene- und Meldepflichten. Die Greizer Allgemeinverfügung wird auf der Internetseite des Landkreises Greiz unter www.land-kreis-greiz.de/bekanntmachungen öffentlich gemacht und gilt bis auf Widerruf.