Wenn die Temperaturen fallen und die ersten Frostnächte anstehen, stellt sich jedes Jahr dieselbe Frage: Müssen jetzt schon Winterreifen aufs Auto? Eine echte Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland zwar nicht, aber wer sich bei Schnee und Glätte mit Sommerreifen auf die Straße wagt, riskiert weit mehr als ein Bußgeld.

Situative Pflicht statt starrem Stichtag

In Deutschland gilt keine allgemeine Winterreifenpflicht. Entscheidend sind die Straßenverhältnisse: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Fahrzeuge nur mit Winterreifen unterwegs sein. Das schreibt § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor. Die beliebte Faustregel „Oktober bis Ostern“ hilft zwar bei der Planung, rechtlich bindend ist sie jedoch nicht.

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Für Anhänger gilt die Pflicht nicht, aber der ADAC empfiehlt, auch dort wintertaugliche Reifen zu verwenden. Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder, land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sowie motorisierte Krankenfahrstühle sind ebenfalls ausgenommen. Wer mit einem solchen Fahrzeug im Winter fährt, muss besonders vorsichtig sein und darf nicht schneller als 50 km/h unterwegs sein.

Nur Reifen mit Alpine-Symbol sind gültig

Seit dem 1. Oktober 2024 werden in Deutschland ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke – als wintertauglich anerkannt. Ältere Pneus mit reiner M+S-Kennzeichnung reichen nicht mehr aus.

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Die situative Pflicht ist erfüllt, wenn auf allen vier Radpositionen Winterreifen montiert sind. Ganzjahresreifen gelten rechtlich ebenfalls als Winterreifen, sofern sie das Alpine-Symbol tragen.

Profiltiefe: Gesetz und Empfehlung gehen auseinander

Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Der ADAC hält Winterreifen unter vier Millimetern allerdings für kaum noch tauglich. Zudem rät der Club dazu, Reifen spätestens nach sechs Jahren auszutauschen, denn die Gummimischung wird hart und verliert bei Kälte deutlich an Grip.

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Bußgelder: Es wird schnell teuer

Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, muss mindestens mit 60 Euro Strafe rechnen. Behindert man dabei andere Verkehrsteilnehmer, werden 80 Euro fällig, und jeweils ein Punkt in Flensburg. Kommt es sogar zu einem Unfall, drohen 120 Euro.

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Auch versicherungsrechtlich hat die Bereifung Folgen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen können Kaskoversicherungen Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit kürzen. Selbst bei einem unverschuldeten Unfall kann Mitverschulden angerechnet werden.

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Dürfen Winterreifen im Sommer gefahren werden?

Ein ausdrückliches Verbot für Winterreifen im Sommer gibt es nicht. Empfehlenswert ist es dennoch nicht: Der Bremsweg verlängert sich deutlich, und der Verschleiß steigt. Wer viel fährt, sollte rechtzeitig wechseln.

Nach einer Panne im Winter ist ein kurzfristiger Notbehelf mit einem Sommerreifen erlaubt, Strafen drohen nicht. Allerdings muss so bald wie möglich ein Winterreifen montiert werden.

Winterreifen im Ausland: Große Unterschiede

Innerhalb Europas gelten teils sehr unterschiedliche Regeln: Die situative Winterreifenpflicht wie in Deutschland existiert u. a. in Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien, der Slowakei und Tschechien. Feste Zeiträume finden sich etwa in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen und Schweden.

Frankreich verpflichtet Autofahrer in 48 Bergdepartements vom 1. November bis 31. März zu Winterreifen oder Schneeketten, Italien und Spanien verlangen passende Winterausrüstung auf bestimmten Strecken. Im Aostatal gilt die Pflicht vom 15. Oktober bis 15. April, auf der Brennerautobahn vom 15. November bis 15. April.

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Keine generelle Pflicht, aber dringende Empfehlungen gibt es z. B. in Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Polen und der Schweiz. In der Schweiz drohen dennoch Bußgelder, wenn ungeeignete Bereifung zu Behinderungen führt.