In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ hat die Schauspielerin Collien Fernandes ihre Vorwürfe gegen Christian Ulmen bekräftigt. Sie wirft ihrem Ex-Mann vor, sie „in extreme Gefahr gebracht“ zu haben. Fernandes zufolge habe „der Täter“ (gemeint ist Ulmen) ihr gestanden, den Männern pornografische Videos geschickt zu haben, „mit der Behauptung, dass es sich dabei um private Sextapes von mir handeln würde“. Dabei habe er Videos von Frauen genutzt, die ihr ähnlich sähen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt derzeit zu dem Fall wegen des Vorwurfs der Nachstellung. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

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Fernandes erklärt in dem Interview, sie habe nicht gewusst, mit welchen Männern unter ihrem Namen kommuniziert worden sei. Dies habe bei ihr massive Angst ausgelöst. „Es hätte durchaus sein können, dass ein Mann mich bei einem Dreh hinter die Kulissen zieht und über mich herfällt, weil er denkt, das sei okay so, schließlich habe ich ihm ja vorher eine Geschichte geschickt, die ich erotisch finde, in der ich vergewaltigt werde.“
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Fernandes wirft Anwälten von Ulmen Falschdarstellungen vor
Die Schauspielerin wirft Ulmen und seinen Anwälten weiterhin vor, im aktuellen Rechtsstreit Falschdarstellungen zu verbreiten. Ein Beispiel sei die Behauptung, die spanische Staatsanwaltschaft habe den von ihr angezeigten Sachverhalten jede strafrechtliche Relevanz abgesprochen. Dies treffe so nicht zu, sagte Fernandes der FAZ. Die Schauspielerin hatte eine Klage auf Mallorca eingereicht, weil sie und Ulmen dort am Ende ihrer Ehe seit 2023 gelebt hatten. Das Gericht in Palma hatte erklärt, es sei für den Fall nicht zuständig, da die Ulmen zur Last gelegten Taten zum größten Teil in Deutschland begangen worden seien. „Solche Falschbehauptungen sind eine miese Tätermasche in Zeiten, in denen niemand mehr wirklich nachliest und Fakten kaum noch Relevanz haben“, so Fernandes.
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Fernandes äußerte sich in dem Interview auch zu dem Gesetzentwurf zu digitaler Gewalt der Bundesregierung. Das vorgesehene Strafmaß für die unbefugte Erstellung und Verbreitung von Nacktaufnahmen hält die Schauspielerin für unzureichend. „Zwei Jahre Höchststrafe sind viel zu kurz“, so Fernandes. „Wenn der Psychoterror über Jahrzehnte andauert, ist das Strafmaß ein Witz. Es müsste einen größeren Spielraum geben.“
Bundesjustizministerin Hubig legt Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vor
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) von Mitte April sieht vor, dass die unbefugte Erstellung und Verbreitung von Nacktaufnahmen einer anderen Person mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden können. Hubigs Entwurf muss noch im Kabinett abgestimmt und dann ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
Vorbereitet wurden die Maßnahmen schon länger. Neue Dringlichkeit bekam die Debatte über digitale Gewalt Ende März, als Fernandes mit Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit ging. Sie wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Inhalte verbreitet zu haben.
Seit Bekanntwerden der Vorwürfe gibt es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen – und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zog es bei Demonstrationen auf die Straße, um mehr Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt anzumahnen.
Zur Berichterstattung im Fall Fernandes
Gegen Christian Ulmen stehen schwere Vorwürfe im Raum. Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes hat Ulmen in Spanien angezeigt, wegen mutmaßlicher Vortäuschung einer Identität, Verletzung von Geheimnissen, Beleidigung mit öffentlicher Verbreitung, fortgesetzter Misshandlung und schwerer Bedrohung. Um die Erstellung von Deepfake-Pornos ging es dabei ausdrücklich nicht. Die spanische Justiz hat die Strafanzeige von Collien Fernandes an Deutschland abgegeben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt derweil wegen Vorwürfen häuslicher Gewalt gegen Christian Ulmen.
Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Der Schauspieler weist die Vorwürfe zurück. Das Landgericht Hamburg hat Anfang Mai einen Großteil der im März erschienenen „Spiegel“-Berichterstattung für zulässig erklärt. Fernandes hatte darin die Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann öffentlich gemacht. Im Juni urteilte auch das Hanseatische Oberlandesgericht, der „Spiegel“ dürfe weiter über die Gewaltvorwürfe berichten.
fmg/dpa






