Eigentlich wollte ich nur ein Streamingdienst-Abonnement kündigen. Jetzt liegt plötzlich eine Rechnung über 35 Euro von einem Online-Kündigungsdienst im Postfach. Muss ich das zahlen oder kann ich mich gegen diese Forderung wehren? Es antwortet Katharina Knorre, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

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Aktuell melden viele Betroffene ähnliche Fälle. Verbraucher berichten, dass sie die jeweilige Webseite gar nicht kennen oder nicht bemerkt haben, dass sie mit dem Anklicken eines Buttons einen kostenpflichtigen Dienst beauftragt haben sollen. Aus unserer Sicht ist zweifelhaft, ob in solchen Fällen überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Eine Beschriftung wie „Kündigung abschicken“ weist nicht eindeutig darauf hin, dass Sie gegenüber dem Kündigungsdienst selbst eine Zahlungspflicht eingehen.
Weitere Verbrauchertipps
Sie sollten deshalb den angeblichen Vertrag bestreiten. Erklären Sie außerdem vorsorglich den Widerruf und fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung sowie gegebenenfalls wegen Irrtums an. Oft haben diese Anbieter ihren Sitz im außereuropäischen Ausland, sodass dafür praktisch nur eine E-Mail infrage kommt. Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung und bewahren Sie Ihre E-Mail gut auf.
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Schreibt Ihnen anschließend ein Inkassobüro, bleiben Sie ruhig. Teilen Sie auch dem Inkassobüro kurz mit, dass Sie die Forderung nicht anerkennen, und legen Sie eine Kopie Ihres Widerspruchs bei. Das Schreiben an das Inkassobüro sollten Sie am besten per Einwurfeinschreiben versenden. Wichtig: Bei ausdrücklich bestrittenen Forderungen darf nicht einfach ein Schufa-Eintrag erfolgen. Sind Sie unsicher, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. ig







