Regungslos, den Blick gesenkt, nimmt der Angeklagte das Urteil entgegen. Zehn Jahre Gefängnis – weil er Anfang Februar einen Zugbegleiter bei einer Fahrscheinkontrolle in Rheinland-Pfalz so schwer schlug, dass der Familienvater zwei Tage später an einer Hirnblutung starb. Die Tat in einem Regionalzug in Rheinland-Pfalz hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über mangelnde Sicherheit in Zügen ausgelöst.

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Fünf Monate nach der tödlichen Attacke fiel am Donnerstag das Urteil des Landgerichts Zweibrücken. Die Richter verurteilten den 26-jährigen Griechen mit Wohnsitz in Luxemburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Vom Vorwurf des Totschlags oder Mordes sprachen sie ihn jedoch frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Urteil: Angeklagtem fehlte laut Gericht der Vorsatz zum Töten
Nach Überzeugung der ersten Strafkammer fehlte dem Angeklagten nämlich der Vorsatz, den Zugbegleiter zu töten. „Die Gefährlichkeit seines Handelns“ habe Ioanni V. nicht erkannt, begründete der Vorsitzende Richter Andreas Herzog die Entscheidung in einer nur knapp 20 Minuten dauernden Urteilsbegründung. Der 36-jährige Zugbegleiter habe keine äußeren Verletzungen aufgewiesen. Auch andere Fahrgäste seien nicht davon ausgegangen, dass die Auseinandersetzung tödlich enden würde.
Das Opfer, Serkan Calar aus Ludwigshafen, alleinerziehender Vater von zwei Söhnen, erlag zwei Tage im Krankenhaus den inneren Verletzungen. Aus Sicht des Gerichts sprach das Verhalten des Angeklagten nach der Tat jedoch gegen einen Tötungsvorsatz. Er habe gesagt: „That will teach him not to touch strange people“ („Das wird ihm eine Lehre sein, keine fremden Menschen anzufassen“), zitierte Richter Herzog. Daraus schließe die Kammer, dass der Angeklagte davon ausgegangen sei, der Schaffner werde den Angriff überleben.
Nach den Feststellungen des Gerichts handelte der damals 26-Jährige am 2. Februar „aus einer situativen Missstimmung, spontan und aufgeladen“. Er hatte kurz zuvor seinen Arbeitsplatz verloren, entgegen seiner Erwartungen kein Geld von seiner Bank erhalten und war bereits am Vormittag in einem anderen Zug ohne Fahrschein aufgefallen. Als der Zugbegleiter bei der Ticketkontrolle einschritt, eskalierte die Situation.
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Zugbegleiter getötet: Familie empfindet Urteil als zu milde
Für die Familie des Getöteten ist das Urteil nur schwer zu ertragen. „Die Familie muss nun ein Leben lang mit dem Tod von Serkan leben, während der Angeklagte bei guter Führung seinen 30. Geburtstag möglicherweise schon in Freiheit feiern kann“, sagt ihr Anwalt Yalcin Tekinoglu. Den beiden Söhnen des Opfers, zehn und zwölf Jahre alt, wolle man das Urteil zunächst nicht mitteilen. „Sie sollen sich jetzt in den Schulferien erst einmal zumindest ein wenig erholen können. Ihnen fehlt der Vater schmerzhaft.“
Die Hinterbliebenen kündigten bereits an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. „Das Urteil ist für die Angehörigen und für alle Menschen, die für das Gemeinwesen arbeiten und sich jeden Tag in Gefahr begeben, ein weiterer Schlag ins Gesicht“, sagte Tekinoglu. Der Richterspruch sei ein „Fehlurteil“. Das Gericht habe aus seiner Sicht zu Unrecht angenommen, dass der Angeklagte kein trainierter Kampfsportler gewesen sei.
Dabei gehe es der Familie nicht allein um ein höheres Strafmaß, betont der Anwalt. Das Urteil müsse auch ein deutliches Signal gegen die zunehmende Gewalt gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr senden. Ob der Richterspruch Bestand haben wird, ist offen: Auch die Verteidigung erwägt, das Urteil überprüfen zu lassen.
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Gewerkschaft fordert Handeln von der Politik
Dauernd gebe es Übergriffe auf öffentliche Bedienstete, sagte eine Zuschauerin im Gerichtssaal. „Wenn so ein Urteil dann so ausfällt, braucht ja kein Täter mehr Angst zu haben.“ Für sie sei die Tat nicht nur ein Totschlag. „Der Schaffner ist ermordet worden.“ Eine andere sagt: „Es war so unnötig. Alles wegen einer Fahrkarte.“ Und: Wer so zuschlage wie der Angeklagte, müsse doch damit rechnen, dass das Opfer sterbe.
Für eine Körperverletzung mit Todesfolge sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren vor. Mit dem Strafmaß von zehn Jahren schöpfte das Landgericht den vorgesehenen Strafrahmen vergleichsweise weit aus. Verteidiger Dimitrios Giannadakis bezeichnete die Strafe jedoch als zu hoch. Das Gericht habe aus seiner Sicht der abschreckenden Wirkung des Urteils zu großes Gewicht beigemessen und die persönlichen Umstände seines Mandanten nicht ausreichend berücksichtigt. Ob Revision gegen das Urteil eingelegt werde, wolle er nun gemeinsam mit seinem Mandanten entscheiden.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft warnte indessen, nicht zur Tagesordnung überzugehen. „Kein Eisenbahner hat Serkan vergessen“, sagte ein Sprecher der Gewerkschaft am Donnerstag in Berlin. „Unser Kollege hat einfach nur seinen Job gemacht und musste dafür mit dem Leben bezahlen.“ Es sei inakzeptabel, dass die Politik schon wieder zur Normalität zurückgekehrt sei. „Die Strafverschärfung bei Angriffen auf Bahnpersonal liegt weiterhin unangetastet als Gesetzentwurf im Justizministerium, und bei der Finanzierung von mehr Personal schieben sich Bund und Länder die Verantwortung hin und her“, so der Sprecher. Wer jetzt nicht alles für eine Verbesserung der Sicherheit tue, mache sich beim nächsten Fall mitschuldig.
dpa/aju











