„Wir haben vor über einem Jahr eine PV-Anlage und eine Wärmepumpe installieren lassen. Doch die Firma TEN (Thüringer Energienetze) schafft es seitdem nicht, die beiden neuen digitalen Stromzähler in ihrem System zu registrieren, sodass keine Abrechnung erfolgen kann. Auf E-Mails reagiert man nicht, telefonisch wird man nur vertröstet. Was können wir tun“, fragt ein Leser aus Weimar.

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Dazu ein Sprecher der TEN: „Die Unannehmlichkeiten bedauern wir ausdrücklich und bitten um Entschuldigung. Im Normalfall laufen die Anmelde-Prozesse ohne Störungen durch. Im Netz der TEN sind derzeit über 50.000 Einspeiser von EEG-Strom registriert – mit stark steigender Tendenz. Leider wurden nach dem Tausch der beiden Zähler die Daten nicht vollständig an den Messstellenbetreiber übermittelt, dadurch konnten die Zähler nicht bei uns als Netzbetreiber angemeldet werden. Und wir konnten nicht auf die Beschwerde reagieren, da die Zähler noch nicht bei uns registriert waren.
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Wie es zu diesem Prozessfehler kommen konnte, wird gerade geprüft. Es ist aber so, dass sich die gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben für Einspeiseanlagen wie einer PV-Anlage ständig ändern – und jede Änderung muss ins laufende System eingepflegt werden. Dabei lassen sich Fehler nicht immer vermeiden. Die gute Nachricht. Die Anlage ist jetzt freigeschaltet. Damit steht der Registrierung bei uns als Netzbetreiber nichts mehr im Wege.“
Weitere Verbrauchertipps
Anna Rothgang von der Verbraucherzentrale Thüringen ergänzt: „Uns erreichen zahlreiche Beschwerden zu den langen Bearbeitungszeiten bei der TEN. Diese betreffen nicht nur die Registrierung neu eingebauter Zähler, sondern auch weitere Aufgabenbereiche des Netzbetreibers, etwa die Auszahlung der Einspeisevergütung für Solaranlagen sowie die Erstellung der Abrechnungen. Verbraucher berichten zudem, dass die TEN nur schwer erreichbar sei. Auf E-Mails oder Schreiben werde teilweise überhaupt nicht reagiert, telefonische Anliegen würden durch den Kundenservice häufig nicht abschließend geklärt.“
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„Betroffenen kann empfohlen werden, sich an die Schlichtungsstelle Energie e. V. zu wenden, sofern ihrer zuvor an das Unternehmen gerichteten Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb von vier Wochen abgeholfen wurde. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenfrei. Die TEN ist zur Teilnahme an dem Verfahren verpflichtet. Ferner kann es sinnvoll sein, eine Beschwerde über das Unternehmen an den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur zu richten und diese als zuständige Aufsichtsbehörde auf die Problematik aufmerksam zu machen.“









