Unsere Ferienwohnung lag im Dachgeschoss, ohne Klimaanlange oder Ventilator. Es war kaum auszuhalten. Dazu kam eine Baustelle direkt vor dem Haus, auf der hitzebedingt bis nachts gearbeitet wurde. Erholung war so kaum möglich. Hätte uns der Vermieter darauf hinweisen müssen? Und kann ich den Mietpreis mindern? Es antwortet Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen:

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Ja, wenn Baustellenlärm Ihren Urlaub erheblich beeinträchtigt, können Sie den Mietpreis mindern. Je nach Bauphase und Ausmaß der Beeinträchtigung können bis zu 30 Prozent des Mietpreises angemessen sein. Das gilt insbesondere, wenn der Vermieter von der Baustelle wusste und Sie vor der Buchung nicht darauf hingewiesen hat.
Mietminderung: So reklamieren Sie Lärm und andere Mängel richtig
Wichtig ist, dass Sie die Beeinträchtigungen dokumentieren und sofort reklamieren. Machen Sie Fotos oder Videos und notieren Sie zum Beispiel, wann und wie lange der Lärm auftritt. Zeugen können ebenfalls hilfreich sein. Informieren Sie den Vermieter oder die Agentur vor Ort und fordern Sie Abhilfe innerhalb einer klaren Frist. Wird der Mangel nicht oder nur unzureichend behoben, können Sie den Mietpreis für die betroffenen Tage angemessen mindern. Reisen Sie dagegen aus Frust einfach ab oder stornieren Sie selbst, müssen Sie unter Umständen trotzdem den vollen Mietpreis zahlen.
Weitere Verbrauchertipps
Für die Hitze im Dachgeschoss gilt etwas Anderes: Eine Minderung kommt in der Regel nur infrage, wenn etwa eine Klimaanlage oder eine andere Lage der Wohnung ausdrücklich vereinbart oder zugesichert war.
Bei Ferienunterkünften im Ausland gilt die dortige Rechtslage
Die genannte Rechtslage gilt für Ferienwohnungen in Deutschland. Bei Ferienunterkünften im Ausland ist grundsätzlich die Rechtslage des jeweiligen Landes maßgeblich, sofern in Ihrem Vertrag nichts Anderes vereinbart wurde. Wenn Sie Ihre Rechte im europäischen Ausland durchsetzen möchten, unterstützt Sie das Europäische Verbraucherzentrum unter www.evz.de kostenlos.
Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361 227 55 55 erreichbar. Am Freitag, dem 14. August, beantwortet Andreas Behn Ihre Fragen zu Finanzen und Versicherungen.







