Wir planen unsere erste Kreuzfahrt. Brauchen wir eine Auslandskrankenversicherung, falls jemand von uns an Bord krank wird? Es antwortet Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

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Ja, die gehört bei einer Kreuzfahrt unbedingt ins Gepäck. Schiffsärzte rechnen ihre Leistungen privat nach speziellen internationalen Tarifen ab. Das heißt: Sie bekommen eine Rechnung und müssen in Vorkasse gehen. Ob Ihre gesetzliche Krankenkasse später einen Teil erstattet, hängt vor allem davon ab, in welchem Land das Schiff registriert ist. Fährt es unter der Flagge eines europäischen Landes, kann Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten übernehmen. Viele Kreuzfahrtschiffe sind jedoch in Ländern wie Panama oder den Bahamas registriert – dann zahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel nicht.

Versicherungsschutz auf Kreuzfahrten genau prüfen

Bei einem Landgang kann die Europäische Krankenversicherungskarte helfen. Sie finden sie auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte. Sie gilt in der EU sowie in weiteren teilnehmenden Staaten und deckt medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem ab. Private Arztkosten, örtliche Eigenanteile und ein Rücktransport nach Deutschland gehören jedoch nicht oder nicht vollständig dazu.

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Schauen Sie bei der Auslandsreisekrankenversicherung genau auf die Leistungen: Der Schutz sollte während der gesamten Reise in allen Fahrtgebieten sowie an Bord und an Land gelten. Kreuzfahrten dürfen nicht ausgeschlossen sein. Versichert sein sollten auch Kranken- und Weitertransporte, Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie ein Rücktransport, sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Ein Hubschraubereinsatz kann je nach Situation als Rettungs-, Bergungs- oder Krankentransport gelten. Der Tarif sollte alle drei Bereiche abdecken. Prüfen Sie bei einem Familientarif auch, ob wirklich alle Mitreisenden – vor allem die Kinder – versichert sind.

Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361 227 55 55 erreichbar. Am Freitag, dem 14. August, beantwortet Andreas Behn Ihre Fragen zu Finanzen und Versicherungen.