Wir waren auf einer Kreuzfahrt und haben verschiedene europäische Häfen angelaufen. Warum wurden mir für die Handynutzung an Bord trotzdem hohe Roaming-Kosten berechnet? Gilt das EU-Roaming auf See nicht? Es antwortet Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

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Auf See ist nicht entscheidend, welche Häfen das Schiff ansteuert, sondern mit welchem Netz Ihr Handy verbunden war. Die landgestützten Mobilfunknetze reichen meist nicht bis auf hohe See. Viele Kreuzfahrtschiffe betreiben deshalb ein eigenes Mobilfunknetz, das die Verbindung über Satellit herstellt. Dieses sogenannte nicht-terrestrische Netz fällt nicht unter die EU-Roaming-Regeln – auch dann nicht, wenn verschiedene europäische Häfen angelaufen werden.

Smartphone wählt sich automatisch ins teure Satellitennetz ein

Kreuzfahrt: Rechte, Pflichten und typische Risiken
Symbolfoto Kreuzfahrt. © Becker | Andrea

Besonders tückisch: Ihr Smartphone kann sich automatisch in das Bordnetz einwählen, wenn es das stärkste verfügbare Signal liefert. Das kann sogar im Hafen oder in Küstennähe passieren.

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Ihr Mobilfunkanbieter sollte Sie per SMS über die Verbindung mit dem Satellitennetz und die geltenden Preise informieren. Für mobile Datendienste gilt grundsätzlich außerdem ein Kosten-Airbag von 59,50 Euro oder eine andere vorher vereinbarte Obergrenze. Haben Sie keine Warn-SMS erhalten oder wurde die Grenze deutlich überschritten, sollten Sie die Rechnung prüfen lassen. Beanstanden Sie die strittigen Kosten innerhalb von acht Wochen schriftlich und verlangen Sie einen Einzelverbindungsnachweis sowie das Ergebnis der technischen Prüfung. Bewahren Sie die Preis-SMS und Bildschirmfotos als Belege auf.

Roaming ausschalten: So vermeiden Sie Kosten auf Kreuzfahrten

Für die nächste Reise gilt: Daten-Roaming und automatische Netzwahl bereits vor dem Betreten des Schiffs ausschalten und stets kontrollieren, welches Netz angezeigt wird. Für Internet an Bord ist ein WLAN-Paket der Reederei meist besser kalkulierbar.

Das Verbrauchertelefon ist immer freitags von 9 bis 10 Uhr unter 0361 227 55 55 erreichbar. Am Freitag, dem 21. August, beantwortet Juristin Nicole Schneider Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.