Die Tat von Aschaffenburg war brutal – vor allem, weil sie aus dem Nichts kam. Der Täter zog los, lief durch einen Park, sah eine Gruppe von Erzieherinnen mit Kindergartenkindern. Ein gerade zwei Jahre altes Kind starb bei der Gewalttat. Ein Passant, der helfen wollte, wurde durch den Täter ebenfalls tödlich verletzt.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Knapp neun Monate nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder im bayerischen Aschaffenburg hat am dortigen Landgericht der Prozess gegen einen 28 Jahre alten Mann begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor, es geht in dem Verfahren aber nicht um eine Haftstrafe. Die Ermittlungsbehörde beantragte ein sogenanntes Sicherungsverfahren zur dauerhaften Unterbringung des Manns in einer Psychiatrie.

Verfahren zur Messerattacke in Aschaffenburg beginnt: War der Täter schuldunfähig?

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    Der mutmaßliche Täter ist ein 28 Jahre alter Mann, der aus Afghanistan nach Deutschland geflohen war. Der Verteidiger des Angeklagten, Jürgen Vongries, sprach in einer Erklärung zu Prozessbeginn von einer „Tat eines Wahnsinnigen“. Er gehe davon aus, dass sein Mandant ein sehr kranker Mensch sei.

    Und so plötzlich und überraschend die Tat für die Opfer war, so wenig überraschend passierte die Tat mit Blick auf die Warnsignale. Und darauf, wie die Behörden mit dem Fall umgingen.

    Der Täter fiel mehrfach mit schweren psychischen Erkrankungen auf, wurde eingewiesen in eine Klinik, wieder entlassen. Auch bei den Ausländerbehörden war der Mann auffällig. Welche Schlüsse kann das Gesundheitssystem aus dem Fall ziehen? Welche Folgen müssen aber auch die Asylbehörden beachten? Fünf Lehren aus dem tödlichen Messerangriff von Aschaffenburg:

    Podcast "Meine schwerste Entscheidung"
    #26 Karin Prien über ihre jüdischen Wurzeln - und die Gedanken an eine Flucht nach Israel
    Meine schwerste Entscheidung
     

    Nach der Tat von Aschaffenburg sind Debatten über Asylpolitik nachvollziehbar. Doch allein mit der Forderung nach mehr Grenzkontrollen, höheren Strafen und mehr Abschiebungen allein schützen wir keine Menschenleben. Der Fall Aschaffenburg offenbart fatale Lücken im Versorgungssystem. Menschen mit psychischen Erkrankungen finden kaum Plätze für Therapien. Das gilt schon für den 50 Jahre alten Studienrat aus Berlin. Das gilt noch viel mehr für Obdachlose, Geflüchtete, Drogenabhängige – gerade auch in kleinen und mittelgroßen Städten.

    Ist ein Mensch eine Gefahr für das Leben anderer, muss er in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Er braucht Medikamente, vor allem aber eine Therapie. Das kostet Geld und Personal. Doch das gibt es nicht. Auch weil die Politik den Maschinenraum der Versorgung mit Gesundheit, Bildung und Integration sträflich vernachlässigt. Das Budget für Traumabekämpfung und die psychosozialen Zentren wollte die Ampel-Regierung im Herbst sogar noch kürzen.

    Christian Unger
    Es kommentiert: Politikredakteur Christian Unger.© Reto Klar | Reto Klar

    Seit 2015 sind mehr als zwei Millionen Menschen nach Deutschland gekommen. Viele haben selbst Gewalt in ihrer Heimat erlebt – ein Risikofaktor dafür, selbst gewalttätig zu werden. „Wir schaffen das“, so hatte Angela Merkel es damals gesagt. Doch zehn Jahre danach ist die Kraft zur Integration aufgerieben. Oftmals basiert Hilfe für Geflüchtete auf den Schultern von Ehrenamtlichen. Das darf nicht sein.

    Will Deutschland Menschen in Not aufnehmen, muss das Land ein Netzwerk aufbauen aus Ärztinnen, Sozialpädagogen, Asylentscheidern, Sprachlehrerinnen und Psychotherapeuten, aber auch Richterinnen und Mitarbeitenden in Ausländerbehörden, das diese Aufgabe stemmen kann. Nur so verhindern wir, dass Integration scheitert – und Menschenleben in Gefahr sind.