Ein freiwilliger Wehrdienst soll kommen: Darauf hatte sich die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz eigentlich geeinigt. Doch im Detail gab es bis zuletzt Streit. Offen ist bislang, wie Leute rekrutiert werden, wenn sich nicht genug Freiwillige finden. Den Vorschlag, per Los den Zufall entscheiden zu lassen, hatte der Verteidigungsminister in letzter Sekunde abgeräumt. Pistorius Modell sieht bislang vor, dass Männer mit 18 Jahren verpflichtend einen Onlinefragebogen ausfüllen müssen. Auch eine flächendeckende Musterung hält er für notwendig.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Unterstützung erfährt der SPD-Minister nun von Bundeswehr-Generalinspekteur, Carsten Breuer: „Aus militärischer Sicht ist es entscheidend, dass jeweils der gesamte Jahrgang gemustert wird. Nur so wissen wir, wer zur Verfügung steht und auf wen wir im Verteidigungsfall, den wir verhindern wollen, zugreifen könnten“, sagte Breuer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

„Wenn wir stattdessen erst dann, wenn es darauf ankommt, nachmustern müssten, würden wir Zeit verlieren, die wir in einer Krisensituation nicht haben. Niemand kann heute mit Gewissheit sagen, wie die sicherheitspolitische Lage, die Bedrohungslage in den nächsten Jahren aussieht“, warnte Breuer, der ranghöchster Soldat der Bundeswehr ist. 

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Bundeswehr: Wehrdienst soll schon am 1. Januar kommen

Das neue Wehrdienstgesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, der Bundestag hat sich bereits in erster Lesung damit befasst. Auf das Konzept angesprochen, auch Musterungskandidaten per Los auszuwählen, sagte Breuer: „Wir sollten uns in unseren Handlungsmöglichkeiten nicht selbst einschränken.“ Er setzte aber in erster Linie auf Freiwilligkeit. „Sollte die Zahl der Freiwilligen jedoch nicht ausreichen und eine verpflichtende Einberufung durch Kabinett und Bundestag beschlossen werden, würden wir diejenigen heranziehen, die besonders qualifiziert und motiviert sind.“ Dabei wolle man sich am jeweiligen Bedarf orientieren und nicht am Zufallsprinzip. 

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Entscheidend bleibe am Ende der Faktor Zeit. „Wir müssen bis Ende des Jahrzehnts nicht nur eine starke aktive Truppe, sondern ebenso eine starke Reserve haben – um verteidigungsbereit zu sein, um abschrecken zu können“, sagte Breuer.

Drohnen abschießen? Breuer ist skeptisch

Der Generalinspekteur bezog im Interview mit dem RND außerdem Stellung, wie mit den zunehmenden Drohnenvorfällen in Deutschland umgegangen werden soll: Es ginge darum, den Nutzen der Drohnen für den Gegner zu begrenzen und gleichzeitig die eigene Handlungsfähigkeit zu sichern. „Das kann man zwar erreichen, indem man Drohnen abschießt – aber dabei entsteht ein Problem: Die getroffene Drohne stürzt ab, und auch die verschossene Munition fällt irgendwo zu Boden.“ 

Im Umfeld von Städten könne so größerer Schaden entstehen. Die Bundeswehr setze deswegen auf andere Techniken, erläuterte Breuer: „Etwa indem wir Drohnen elektronisch von ihrer Flugbahn abbringen, sie übernehmen oder mit einem Netz einfangen.“ Das gehe „ohne Kollateralschäden am Boden“ und hierfür habe die Bundeswehr in den vergangenen Monaten ihre Fähigkeiten verstärkt ausgebaut.

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Der Generalinspekteur unterstrich mit Blick auf die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gewünschte Amtshilfe bei der Drohnenabwehr, dass diese wegen prinzipiell unterschiedlicher Aufgaben Grenzen habe. „Wenn eine zivile Behörde über bestimmte Fähigkeiten nicht verfügt, kann sie die Unterstützung der Bundeswehr anfordern. Hier unterstützen wir, wenn wir die Kapazitäten und Fähigkeiten haben“, sagte Breuer.

Klar sei zugleich, dass die Zuständigkeiten klar geregelt sind und die Innenbehörden die innere Sicherheit verantworten. „Wir bereiten uns primär gegen eine militärische Bedrohung von außen vor, und wir begegnen ihr mit militärischen Fähigkeiten, betonte der General. Und „100-prozentige Sicherheit kann es nicht geben.“

daw, dpa/afp