Das rechte Online-Portal „Nius“ hat wegen Aussagen von Daniel Günther (CDU), dem Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Das ist einem Beitrag auf dem Portal zu entnehmen, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Demnach fordere „Nius“, zwei Aussagen Günthers in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ als rechtswidrig einzustufen.

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Hintergrund des Streits ist der Auftritt von Günther bei „Markus Lanz“ am 7. Januar. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident hatte darin auf die Gefahren hingewiesen, die durch Social Media für die Demokratie drohen. Er hatte gefordert, dass journalistische Medien sauber arbeiten, statt „politische Agitation“ zu betreiben. Auf Nachfrage von Lanz sagte Günther, man müsse soziale Netzwerke „im Extremfall“ verbieten und – angelehnt an das australische Modell – für Jugendliche unter 16 Jahren regulieren.
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Außerdem betrieb er Medienkritik: Zwar seien Medien von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, vor dem Hintergrund ihrer Einflussnahme müssten diese aber „auch bestimmte Qualitätskriterien einhalten“. Er kritisierte auch das Portal „Nius“ direkt. „Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe, da stimmt in der Regel nichts drin“, sagte er. Sie seien „vollkommen faktenfrei“. Man müsse Portale wie „Nius“ als „Gegner“ und „Feinde der Demokratie“ betrachten, führte er weiter aus. An diesen beiden Aussagen stört sich „Nius“.
Günthers Redebeitrag war später unter anderem in sozialen Netzwerken zusammengeschnitten und dadurch im Kontext verändert worden: Der Eindruck entstand, dass Günther Zensur fordere und Medien wie „Nius“ verbieten wolle. Der Ex-Bild-Chef und Mitbegründer von „Nius“, Julian Reichelt, hatte Günther daraufhin vorgeworfen, er wolle die Meinungsfreiheit einschränken.

Daniel Günther bei „Markus Lanz“: Sprach er in seiner Rolle als Ministerpräsident?
Wie das Portal auf seiner Website schreibt, habe man einige Tage nach dem „Lanz“-Auftritt gegen Günther Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht eingereicht. Der Medienanwalt Joachim Steinhöfel fordere eine einstweilige Verfügung, heißt es. Günther habe als Regierungschef gehandelt und damit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, argumentiert das Portal. Auch die Meinungs- und Pressefreiheit sei verletzt.
Laut „Nius“ weisen die Anwälte von Daniel Günther den Antrag des rechten Onlinemediums zurück. Die Aussagen des Ministerpräsidenten bei „Markus Lanz“ seien nicht hoheitlich und in seiner Rolle als Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, sondern parteipolitisch oder privat erfolgt. Auch dem „Tagesspiegel“ liegt laut eigenen Angaben die Antragserwiderung von Daniel Günthers Anwälten vor.
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Die Zeitung zitiert daraus: „Weder haben die von der Antragstellerin beanstandeten Äußerungen ausschließlich Maßnahmen oder Vorhaben der Landesregierung oder des Ministerpräsidenten zum Gegenstand, noch sind sie Gegenstand amtlicher Verlautbarungen oder unter Inanspruchnahme irgendwelcher äußerungsbezogenen Sach- oder Finanzmittel, die dem Ministerpräsidenten aufgrund seines Amtes zur Verfügung stehen, erfolgt.“
Steinhöfel, der das rechte Medium vertritt, hält die Argumentation für nicht haltbar. „Günther versucht prozessual vor der Verantwortung für seine Aussagen wegzulaufen“, sagt er. Wann genau der Rollenwechsel von Ministerpräsident zu Privatperson in der TV-Sendung geschehen sei, wird laut Steinhöfel in der Sendung nicht erläutert. „Dies konstruiert eine für den Zuschauer nicht wahrnehmbare Fragmentierung des Amtes. Es handelt sich um eine ‚Jekyll & Hyde-Argumentation‘.“
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Es geht in dem Verfahren nun um die zentrale Einschätzung des Gerichts: Hat Daniel Günther am 7. Januar als Ministerpräsident und Vertreter des Staates im ZDF gesessen – oder durfte er von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch machen und das Online-Medium „Nius“ kritisieren? Auf Anfrage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ wollte eine Sprecherin seiner Staatskanzlei keine Stellung zu dem Verfahren beziehen. Nach bislang unbestätigten Meldungen hat die Staatskanzlei den Medienanwalt Christian Schertz mit der Beratung in diesem Verfahren beauftragt.








![Friedrich Merz (CDU) und Bärbel Bas (SPD) im Juni im Bundeskanzleramt. Pressekonferenz [press conference] nach der ?bergabe des Berichts der Altersicherungskommission zur Rentenreform in Berlin](https://img.sparknews.funkemedien.de/413277497/413277497_1790592399_v16_9_1200.jpeg)

