Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Arbeitsverbot für Asylsuchende schnell aufheben. Er habe einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeiten lassen, sagte Dobrindt der „Bild am Sonntag“. Demnach sollen Asylsuchende bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. „Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell“, sagte Dobrindt. „Die beste Integration ist die in die Arbeitswelt. Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit.“

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Dem Bericht zufolge soll es keine Arbeitspflicht geben. Es gehe um den Zugang zum Arbeitsmarkt in Vollzeit- wie auch Minijobs. „Die neuen Regeln ändern nichts am Ablauf und Ausgang des Asylverfahrens“, sagte eine Sprecherin Dobrindts. „Ob jemand arbeitet oder nicht, hat keinen Einfluss auf die abschließende Entscheidung über Schutz oder Ablehnung.“ Das Verfahren laufe unabhängig davon weiter.
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Ausdrücklich ausgenommen sein sollen den Angaben zufolge „bereits abgelehnte Asylbewerber und Personen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder über Fluchtgründe täuschen“. Arbeitende Asylbewerber dürften ihren Verdienst grundsätzlich behalten, sagte die Sprecherin. „Beziehen sie Sozialleistungen, wird der Verdienst angerechnet, etwa für die Unterkunft.“

Bislang Wartezeit von bis zu sechs Monaten
Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt in einem Merkblatt, wie die Situation derzeit geregelt ist. Darin heißt es unter Bezug auf das Asylgesetz: „Eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann Personen mit Duldung und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten.“
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Solange Asylbewerberinnen und Asylbewerber jedoch verpflichtet seien, in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürften sie keiner Beschäftigung nachgehen. „Die Wartezeit kann deshalb bis zu sechs Monate betragen.“ Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten seien allerdings verpflichtet, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
SPD und Grüne sehen sich durch Dobrindts Vorstoß bestätigt. „Es ist eine langjährige Forderung der SPD, dass Asylbewerber bereits nach drei Monaten arbeiten können“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Sonja Eichwede. Das sei auch im Koalitionsvertrag vereinbart. „Wir freuen uns, dass Innenminister Dobrindt sich dieser Forderung anschließt.“
Auch Andreas Audretsch, Vize-Fraktionschef der Grünen, würde es begrüßen, wenn Asylbewerber schneller eine Beschäftigung aufnehmen dürften. „Genau daran arbeiten wir Grünen seit vielen Jahren gegen den erbitterten Widerstand von CDU und CSU“, sagte er dieser Redaktion. „Erkenntnisgewinn ist auch bei Herrn Dobrindt nicht verboten.“ Audretsch sieht allerdings einen Widerspruch zwischen diesem Plan des Innenministers und gleichzeitig vorgesehenen Kürzungen bei Integrationskursen. „Das alles passt nicht zusammen“, sagte Audretsch. „Vielleicht sollten Herr Dobrindt und die Union einmal grundsätzlich ihre Positionen klären.“
afp/dpa/bee/tma








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