Youtube oft schon bei den Kleinen, Tiktok und Instagram bei den Größeren: Social-Media-Plattformen und andere digitale Medien sind fester Bestandteil des Lebens von Kindern und Jugendlichen. Die Politik ringt seit einiger Zeit damit, was das für den Jugendschutz bedeutet: Wie findet man die richtige Balance zwischen Freiheit und Schutz online?

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Mit dieser Frage hat sich seit November 2025 eine Gruppe von Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundesfamilienministeriums beschäftigt. An diesem Mittwoch haben sie 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt.
Die 18 Kommissionsmitglieder – Fachleute unter anderem aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung – haben bei ihrer Arbeit Kinder und Jugendliche und ihre Rechte in den Mittelpunkt gestellt und meinen damit ausdrücklich sowohl das Recht auf Schutz als auch das auf Teilhabe an der digitalen Welt. Die Empfehlungen würden einem klaren Gedanken folgen, sagte der Co-Vorsitzende des Gremiums, Olaf Köller, am Mittwoch: „Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt sich an das Kind.“
Verantwortlich dafür, dass das gelingt, sind nach dem Ansatz der Kommission nicht nur Eltern und das Bildungssystem, sondern auch das Gesundheitswesen, Sicherheitsbehörden, Kinder- und Jugendhilfe und nicht zuletzt die Tech-Firmen hinter den Plattformen.
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Medienerziehung soll auch beim Kinderarzt eine Rolle spielen
Anfangen muss Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt laut dem Bericht schon vor der Geburt. Eine der ersten Handlungsempfehlungen der Kommission zielt darauf ab, dass schon werdende Eltern informiert und beraten werden, wie ihr eigenes Medienverhalten Kinder in den ersten Lebensjahren beeinflusst und wie sie ihre Kinder vor negativen Folgen schützen können. Übernehmen könnten das demnach Hebammen, Kinderärztinnen und -ärzte und später Kitas. Auch in Vorsorgeuntersuchungen, schlagen die Fachleute vor, soll Medienerziehung zur Sprache kommen.

Die Kommission spricht sich in einem weiteren Punkt auch dafür aus, mehrsprachige, leicht zugängliche Beratungsangebote für Eltern zu schaffen. Gleichzeitig soll die Verantwortung der Eltern, Kinder auf die digitale Welt vorzubereiten, sogar gesetzlich geregelt werden. Vergleichbar mit dem Recht auf gewaltfreie Erziehung, das im Jahr 2000 festgeschrieben wurde, soll nach diesem Vorschlag das Recht des Kindes auf eine Erziehung ohne digitale Vernachlässigung im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden.
Auch die Schulen haben nach Ansicht der Kommission eine wichtige Rolle bei der Medienbildung und dem Schutz von Kindern. Weil Bildungseinrichtungen zunehmend KI-Systeme einsetzen würden, empfiehlt die Expertengruppe, schon in der Grundschule ein „KI-Seepferdchen“ einzuführen – ein kindgerechtes Online-Zertifikat, bei dem es um die Möglichkeiten und Gefahren von künstlicher Intelligenz gehen soll.
Private Handys dagegen haben nach Einschätzung der Expertinnen und Experten in der Grundschule, aber auch in der Unterstufe weiterführender Schulen nichts verloren. Bis einschließlich der 7. Klasse solle deren Nutzung im Unterricht und in den Pausen bundesweit verboten sein, sagt die Gruppe. Für ältere Schülerinnen und Schüler sollen Schulen gemeinsam mit den Jugendlichen Konzepte entwickeln.
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Bei der umstrittensten Frage präsentieren die Experten zwei Optionen
Ausgerechnet zu der Frage, die in den vergangenen Monaten am hitzigsten diskutiert wurde, spricht die Kommission allerdings keine eindeutige Empfehlung aus: Beim Thema Altersgrenzen für Social Media zeigt sie stattdessen zwei aus ihrer Sicht gangbare Wege auf.
Die erste Option ist ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter von 13 Jahren für eigene Social-Media-Konten von Teenagern. Dabei soll noch einmal unterschieden werden zwischen 13- bis 16-Jährigen und 16- bis 18-Jährigen, mit jeweils unterschiedlichen Schutzniveaus. Dieser Weg müsste verbunden sein mit einer funktionierenden Altersprüfung. Schon jetzt haben die meisten Social-Media-Plattformen offiziell ein Mindestalter für die Nutzung, in der Praxis spielt das aber keine Rolle.
Die zweite Möglichkeit kommt aus Sicht der Kommission ohne eine gesetzliche Altersgrenze aus. Stattdessen könnten bestimmte Dienste und Funktionen, die besonders riskant sind, für junge Nutzer beschränkt werden. Als Beispiele nennen die Expertinnen und Experten hier algorithmische Feeds, Livestreams oder offene Kontaktfunktionen. In beiden Fällen rät die Kommission von nationalen Alleingängen ab und drängt stattdessen auf eine Umsetzung über EU-Recht.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hält eine gesetzliche Altersgrenze ab 13 für den richtigen Weg. „Wir müssen die Plattformanbieter hier in die Verantwortung nehmen“, sagte sie bei der Vorstellung der Empfehlungen. Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen. Wenn das aber nicht schnell genug gehe, sei auch eine nationale Lösung richtig. „Wir können es uns nicht leisten, Kinder und Jugendliche weiter damit allein zu lassen“, sagte Prien.
Wolfram Weimer, Staatsminister für Kultur und Medien, begrüßt die Empfehlungen der Kommission. Auch er dringt darauf, die Plattformen in die Pflicht zu nehmen für eine altersgerechte Ausgestaltung ihrer Angebote. „Das Verursacherprinzip sollte hier angewandt werden“, sagte Weimer dieser Redaktion.
Auf der Grundlage, die die Kommission geschaffen hat, soll jetzt eine Gesamtstrategie für Jugendschutz im Digitalen entstehen. Die Kommission betont in ihrem Bericht: Die Handlungsempfehlungen seien nicht als Sammlung unabhängiger Einzelmaßnahmen zu verstehen, sondern als zusammenhängendes Ganzes. Nur verbieten, aber Kinder nicht auf die digitale Welt vorbereiten, würde zu kurz greifen, so kann man das verstehen.








