Berlin. Die Bundesregierung ersetzt im Januar 2023 Hartz IV durch das beschlossene Bürgergeld. Dafür gibt es genaue Pläne. Was steht im Gesetz?

Ab Januar 2023 ersetzt die Bundesregierung Hartz IV durch das Bürgergeld. Nach einer Blockade der Union im Bundesrat ging der Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss. Hier wurden Kompromisse gefunden, denen die Parteien nun im Bundestag und Bundesrat mit einer großen Mehrheit zustimmten.

Jetzt ist sicher, dass das Bürgergeld wie geplant im Januar 2023 eingeführt werden kann. So sieht das Gesetz aus, nachdem die Union einen Teil ihrer Änderungswünsche durchgesetzt hat.

Wir haben uns den Beschluss angesehen und die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst: Das steht im Gesetz zum geplanten Bürgergeld.

Gesetz zum Bürgergeld: Regelsätze sollen steigen

Mit der Einführung des Bürgergelds sollen die Regelsätze für Empfängerinnen und Empfänger steigen. Dabei handle es sich aber nur um einen Inflationsausgleich und nicht um ein wirkliches Plus, kritisiert die Artmusforscherin Irene Bäcker im Bürgergeld-Interview mit unserer Redaktion. Diese Regelsätze sind geplant:

 Regelsatz beim BürgergeldUnterschied zu Hartz IV
Alleinstehende502 Euro+53 Euro
Partner in einer Lebensgemeinschaft451 Euro+47 Euro
Kind (14 bis 17 Jahre)420 Euro+44 Euro
Kind (6 bis 13 Jahre)348 Euro+37 Euro
Kind (unter 5 Jahren)318 Euro+33 Euro

Höhere Freibeträge für Erwerbstätige: Das steht im Bürgergeld-Gesetzentwurf

Nicht nur Arbeitslose, sondern auch erwerbstätige Menschen können Grundsicherung beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass ihr monatliches Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Diese Menschen sollen laut Gesetz allerdings nicht die vollen Bürgergeld-Sätze erhalten. Ihr Einkommen soll vielmehr bis zu einer bestimmten Grenze aufgestockt werden – man bezeichnet sie daher auch als Aufstocker.

Konkret soll bei der Berechnung der monatlichen Zahlungen so vorgegangen werden:

  1. Zunächst wird berechnet, wie viel Geld der Person zustehen würde, wenn sie keinen Arbeitsplatz hätte und nur vom Bürgergeld leben würde. Dazu gehören nicht nur die Regelsätze, sondern auch die Kosten für eine Wohnung und die Heizung.
  2. Von dieser Summe wird dann das Erwerbseinkommen abgezogen.
  3. Allerdings wird nicht das volle Einkommen angerechnet: Wer 100 bis 520 Euro pro Monat verdient, darf 20 Prozent davon ohne Anrechnung behalten. Bei einem Einkommen von 520 bis 1000 Euro liegt die Freigrenze bei 30 Prozent. Von 1000 bis 1200 Euro sind es erneut 20 Prozent.
  4. Das Ergebnis der Rechnung gibt an, wie viel die jeweilige Person pro Monat zusätzlich zum eigenen Einkommen vom Jobcenter erhält.

Die in der Rechnung erwähnten Regelsätze sind beim Bürgergeld höher als sie bei Hartz IV waren. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen – selbst, wenn diese nur schlecht bezahlt ist. Zudem wird so sichergestellt, dass berufstätige Menschen auch beim Bürgergeld mehr Geld zur Verfügung haben als Arbeitslose.

Vermögensgrenze beim Bürgergeld: So viel darf man laut Gesetz besitzen

Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um Grundsicherung zu beziehen, ist die Bedürftigkeit. Nur wer bedürftig ist, also seinen Lebensunterhalt nicht durch ein eigenes Einkommen oder den eigenen Besitz bestreiten kann, hat einen Anspruch auf Geld vom Jobcenter.

An diesem Grundsatz wird auch beim Bürgergeld nicht gerüttelt. Allerdings gesteht das Gesetz jeder Empfängerin und jedem Empfänger ein gewisses Vermögen zu, das man besitzen darf. Pro Person liegt der Wert bei 15.000 Euro. Besitzt man mehr, muss zunächst dieses Geld verbraucht werden, bevor man Bürgergeld erhält. Zusätzlich ist eine Karenzzeit geplant, in der man bis zu 40.000 Euro besitzen darf.

Karenzzeit beim Bürgergeld: Das steht dazu im Gesetz

Ein zentraler Begriffe wird durch das Bürgergeld neu eingeführt: Die Karenzzeit. Diese umfasst die ersten beiden Jahre nach der ersten Bürgergeld-Zahlung an eine Person. In diesem Zeitraum gelten höhere Vermögensgrenzen, man spricht auch vom sogenannten Schonvermögen. So darf eine Einzelperson bis zu 40.000 Euro besitzen, ohne dass es mit den Bürgergeld-Bezügen angerechnet wird.

Außerdem hat die Karenzzeit auch Auswirkungen auf die Wohnkosten. So soll die Miete in diesem Zeitraum komplett übernommen werden, ohne dass bestimmte Beträge nicht überschritten werden dürfen. Heizkosten werden nur in einem angemessenen Umfang übernommen.

Die geplante Vertrauenszeit von sechs Monaten wurde im Vermittlungsausschuss gekippt. In diesem Zeitraum sollte zwar regelmäßig überprüft werden, ob die Empfängerin oder der Empfänger sich an seine Pflichten hält. Tut sie oder er das aber nicht, sollte es zunächst keine Folgen wie Sanktionen geben. Als Hauptkritikpunkt der Union wurde das Bürgergeld aber nun ohne die Vertrauenszeit beschlossen.

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Gesetz zum Bürgergeld sieht Sanktionen vor

Auch beim Bürgergeld wird es weiterhin Sanktionen geben. Ab 2023 soll ein dreistufiges System eingeführt werden. Bei der ersten Pflichtverletzung wird das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent vermindert, bei der zweiten für zwei Monate und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent.

Lesen Sie dazu: Sanktionen bei Hartz IV verpuffen – Konsequenzen für das Bürgergeld?

Gesetz zum Bürgergeld: Kooperationsplan wird eingeführt

Was genau eine Bürgergeld-Empfängerin oder ein Bürgergeld-Empfänger tun muss, um keine Sanktionen auferlegt zu bekommen, soll in Zukunft im Kooperationsplan festgehalten werden. Dieser wird im Jobcenter zusammen mit der Empfängerin oder dem Empfänger entwickelt.

Zunächst soll dabei eine sogenannte "Potenzialanalyse" durchgeführt werden. Sie soll ermitteln, welcher Job langfristig für die betreffende Person geeignet ist. Dabei sollen die persönlichen Interessen und Fähigkeiten berücksichtigt werden. Die Vermittlung in einen passenden Beruf hat damit in Zukunft Vorrang vor der möglichst schnellen Vermittlung.

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Nach der Potenzialanalyse wird im Kooperationsplan vermerkt, welche Ziele auf dem Weg zur Aufnahme eines Jobs erreicht werden müssen und was die Bürgergeld-Empfängerin oder der Empfänger dafür tun muss. Diese Pflichten werden als "Eigenbemühungen" bezeichnet. Erfüllt sie eine Person nicht, drohen Sanktionen.

Bürgergeld-Gesetz: So sollen Weiterbildungen gefördert werden

Neben der Einführung eines verstärkten Fokus auf die Potenziale der von Arbeitslosen, will die Bundesregierung mit dem Bürgergeld verstärkt Weiterbildungen fördern. Deshalb werden Menschen, die an entsprechenden Maßnahmen teilnehmen, finanziell unterstützt.

  • Wer während des Bürgergeld-Bezugs an einer unbezahlten Weiterbildung teilnimmt, erhält für deren Dauer 75 Euro pro Monat extra.
  • Entscheidet sich eine Bürgergeld-Empfängerin oder ein Empfänger für eine Ausbildung, gibt es während dieser 150 Euro zusätzlich vom Jobcenter.

(nfz/rs)

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.