Berlin. Das Bürgergeld wird eingeführt und ersetzt Hartz IV. Wir haben die größten Unterschiede zwischen den beiden Leistungen zusammengefasst.

  • Zum Jahreswechsel ist es soweit: Das Bürgergeld wird eingeführt und ersetzt Hartz IV
  • Bei der Grundsicherung ändert sich damit einiges
  • Doch wo genau liegt der Unterschied zwischen den beiden Leistungen?

Schon seit seiner Einführung im Jahr 2005 steht das Arbeitslosengeld II – im Volksmund Hartz IV genannt – in der Kritik. Das Geld würde schlicht nicht ausreichen, um ein angemessenes Leben zu führen, so eines der Argumente. Vor allem die SPD hadert schon lange mit der von ihr eingeführten Grundsicherung. Nun wird diese abgeschafft: Zum 1. Januar ersetzt die Ampel-Regierung die Sozialleistung durch das Bürgergeld.

Festgelegt worden war dieser Plan bereits im Koalitionsvertrag. Inzwischen steht auch ein Einführungsdatum fest: Zum 1. Januar 2023 wird die Umstellung erfolgen. Und auch, wenn das Hartz-IV-System durch die Einführung des Bürgergelds nicht komplett überwunden, sondern vielmehr reformiert wird, gibt es zwischen beiden Leistungen einige wichtige Unterschiede.

Hartz IV wird zu Bürgergeld: Mehr Geld dank höheren Regelsätzen

Einer der Hauptkritikpunkte an Hartz IV ist, dass der Regelsatz nicht ausreichen würde, um die tatsächlichen Kosten der Empfängerinnen und Empfänger zu decken. Das scheint die Bundesregierung sich zu Herzen genommen zu haben: Für das Bürgergeld ist eine deutliche Erhöhung geplant.

Hartz IVBürgergeld
Der Regelsatz für eine alleinstehende Person lag bei Hartz IV zuletzt bei 449 Euro im Monat.Beim Bürgergeld liegt der Regelsatz mit 502 Euro deutlich höher.
Zusätzlich werden bestimmte Kosten vom Jobcenter übernommen, etwa die Miete oder die Heizkosten. Dafür gibt es jedoch Höchstgrenzen.Auch beim Bürgergeld werden bestimmte Kosten vom Jobcenter getragen. Im Vergleich zu Hartz IV gibt es allerdings bei der Miete im ersten Jahr des Bezugs keine Höchstgrenze.
Erhöhungen des Hartz-IV-Satzes orientierten sich an der durchschnittlichen Preis- und Lohnentwicklung des Vorjahres. Heißt: Kommt es zu einer starken Steigerung – etwa durch eine Inflation – erhalten Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger erst ein Jahr später mehr Geld.Die Sätze des Bürgergelds sollen sich laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) "an der bevorstehenden Inflationsrate orientieren". Das heißt konkret, dass die für die Zukunft erwartete Inflation bereits in der Gegenwart durch höhere Sätze ausgeglichen wird.

Auch wenn die Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld eine Erhöhung der Regelsätze mit sich bringt zeigen sich Sozialverbände enttäuscht. Eine Erhöhung um 50 Euro würde das Existenzminimum nicht sichern, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem NDR. Ulrich Schneider, Präsident des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, bezeichnete die geplante Erhöhung als "schlechten Witz".

Mit der Einführung des Bürgergeldes steigen die Regelsätze. Millionen Bürger, die bisher Hartz-IV-Leistungen erhalten, bekommen so mehr Geld.
Mit der Einführung des Bürgergeldes steigen die Regelsätze. Millionen Bürger, die bisher Hartz-IV-Leistungen erhalten, bekommen so mehr Geld. © dpa | Monika Skolimowska

Sanktionen: Die Unterschiede zwischen Hartz IV und Bürgergeld

Arbeitslosengeld II gibt es nicht ohne Weiteres – Empfängerinnen und Empfänger müssen gewissen Pflichten nachkommen. Das war bei Hartz IV so und soll auch beim Bürgergeld so bleiben. Missachten Leistungsempfängerinnen und -empfänger diese Auflagen, können ihnen die Regelätze gekürzt werden. Dabei soll es allerdings Veränderungen geben.

Hartz IVBürgergeld
Empfängerinnen und Empfänger von Hartz IV haben sogenannte Mitwirkungspflichten. Dazu gehört, dass sie regelmäßige Termine beim Jobcenter wahrnehmen und an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen sowie zumutbare Jobs annehmen müssen.Auch nach der Umstellung auf das Bürgergeld soll es die Mitwirkungspflichten weiterhin geben. Im Gesetz schreibt die Regierung von "Eigenbemühungen, Maßnahmenteilnahmen und Bewerbungen".
Kommen sie diesen Pflichten nicht nach, können ihnen die Bezüge gekürzt werden. Im Extremfall, also wenn eine Empfängerin oder ein Empfänger wiederholt gegen Auflagen verstößt, können die Leistungen sogar komplett gestrichen werden. Zuletzt galt jedoch ein sogenanntes Moratorium: Ein Großteil der Sanktionen wurde dadurch für ein Jahr ausgesetzt.Sanktionen gibt es auch beim Bürgergeld. Allerdings können maximal 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden. Eine zunächst geplante Vertrauenszeit von sechs Monaten, in der keine Sanktionen verhängt werden sollen, wurden aus dem Gesetzentwurf gestrichen, nachdem die Union das Bürgergeld im Bundesrat blockiert hatte.

Vermögen: Deutliche höhere Grenzen als bei Hartz IV

Auch beim Vermögen, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II besitzen dürfen, wird die Einführung des Bürgergeldes zu Änderungen führen. Konkret heißt das: Mehr Besitz ist erlaubt.

Hartz IVBürgergeld
Anspruch auf Hartz IV hat nur, wer "bedürftig" ist. Das bedeutet konkret: Nur wer seinen Lebensunterhalt nicht durch sein Einkommen oder sein Vermögen decken kann, erhält das Arbeitslosengeld II.Der Grundsatz der Bedürftigkeit bleibt auch beim Bürgergeld bestehen. Allerdings gilt im ersten Jahr des Bezugs eine erhöhte Vermögensgrenze: Wer weniger als 40.000 Euro besitzt, hat Anspruch auf Leistungen. In Bedarfsgemeinschaften gilt diese Grenze nur für die erste Person, für jede weitere liegt sie bei 15.000 Euro.
Wenn das Vermögen einer Hartz-IV-Empfängerin oder eines -Empfängers eine bestimmte Grenze überschreitet, muss dieses zunächst für den Lebensunterhalt verbraucht werden. Erst danach werden staatliche Leistungen gezahlt. Zuletzt lag die Vermögensgrenze je nach Alter bei maximal 10.050 Euro.Wenn eine Person länger als ein Jahr Bürgergeld bezieht, sinkt die Vermögensgrenze deutlich. Allerdings wird sie mit rund 15.000 Euro noch immer über der Grenze bei Hartz IV liegen.

Größe der Wohnung: Bürgergeld mit mehr Freiheiten

Der Übergang in Hartz IV war in der Vergangenheit für viele Menschen mit einem Umzug verbunden. Denn: War die Wohnung zu groß, übernahm das Jobcenter die Miete nicht. Das wird sich durch das Bürgergeld ändern – zumindest teilweise.

Hartz IVBürgergeld
Wer Hartz IV bezieht, muss beim Jobcenter genaue Angaben zu seiner Wohnung machen. Diese betreffen sowohl die Größe als auch die Höhe der Miete. Werden bestimmte Werte überschritten, übernimmt das Jobcenter die Kosten nicht.Wie auch beim Vermögen wird es bei der Wohnung eine Ein-Jahres-Frist geben. In dieser Zeit werden die Kosten ohne Obergrenze anerkannt.
Aktuell darf die Größe einer Wohnung für eine Person 50 Quadratmeter nicht überschreiten. Bei zwei Personen steigt der Wert auf 60 Quadratmeter. Wie viel Miete gezahlt wird, hängt von der jeweiligen Gemeinde und den dortigen Vergleichsmieten ab.Nach Ablauf der zwei Jahre werden die Vorgaben, die bei Hartz IV für die Wohnfläche und die Miete galten, greifen.