Berlin. Studenten können die Energiepauschale doppelt erhalten, wenn sie nebenbei arbeiten. Die insgesamt 500 Euro sollen sie behalten dürfen.

Lange wurde um die Energiepauschale für Studentinnen und Studenten gerungen. Nachdem sie, genau wie Rentnerinnen und Rentner, bei der ursprünglichen Zahlung vergessen worden waren, brachte die Bundesregierung schließlich auch ein Hilfspaket für sie auf den Weg. Für Frust sorgte dabei, dass es mit 200 Euro geringer ausfällt als bei Berufstätigen.

Diese haben ihre Energiepauschale in der Regel bereits erhalten. Nur in Ausnahmefällen werden die 300 Euro erst in der Steuererklärung für das Jahr 2022 verrechnet. Meist wurde das Geld schlicht vom Arbeitgeber ausgezahlt oder bei Selbstständigen von der Steuervorauszahlung abgezogen.

Energiepauschale für Studenten auf den Weg gebracht

Davon haben auch viele Studierende profitiert. Die einzige Voraussetzung: Sie müssen neben ihrem Studium arbeiten. War das der Fall, haben die meisten von ihnen 300 Euro erhalten – weil sie berufstätig sind. Nur Studenten ohne Job sind bisher leer ausgegangen.

Nun hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, mit dem die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Energiepauschale für Studierende auf den Weg gebracht werden soll. Noch im November soll das Gesetzt verabschiedet werden. Jeder, der am 1. Dezember an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war oder eine Fachausbildung absolviert, soll das Geld erhalten.

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Entscheidung gefallen: Studenten dürfen doppelte Energiepauschale erhalten

Damit steht nun fest: Auch Studierende, die bereits 300 Euro Energiepauschale erhalten haben, profitieren von der weiteren Zahlung. Sie erhalten insgesamt 500 Euro – und dürfen den gesamten Betrag behalten, bestätigte eine Sprecherin des Bildungsministeriums unserer Redaktion auf Nachfrage. Lediglich Steuern werden von der ausgezahlten Summe abgezogen.

"Auch Studierende, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit die Energiepreispauschale von 300 Euro für Arbeitnehmer erhalten haben, haben Anspruch auf die Einmalzahlung von 200 Euro", heißt es vom Ministerium. Das gelte auch für Personen, die ein duales Studium absolvieren oder in Teilzeit studieren. Lesen Sie auch: Verwirrung um Energiepauschale für Rentner – Doch keine doppelte Auszahlung?

Damit gelten für Studierende dieselben Regeln wie für Rentner. Auch sie konnten die Energiepauschale doppelt erhalten, wenn sie berufstätig waren. Der einzige Unterschied: Die entsprechenden Rentner erhalten insgesamt 600 Euro. (nfz)

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.