Berlin. Bund und Länder haben sich auf einen Rechtsanspruch bei der Ganztagsbetreuung in Grundschulen verständigt - in letzter Minute.

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf einen Rechtsanspruch bei der Ganztagsbetreuung in Grundschulen geeinigt. Demnach haben Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, in den ersten vier Schuljahren einen Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung in der Schule, also etwa durch einen an den Unterricht anschließenden Hort. Zuvor hatten beide Seiten jahrelang über die Finanzierung des kostspieligen Vorhabens gestritten. Lesen Sie auch: Behandlung durch Notarzt - Altmaier gibt Entwarnung

In manchen Bundesländern, vor allem im Osten sowie in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, stehen schon heute viele Ganztagsplätze für Grundschülerinnen und -schüler zur Verfügung. Vielerorts, hauptsächlich im Westen Deutschlands, besteht aber noch massiver Nachholbedarf beim Ausbau der Ganztagsbetreuung. In Baden-Württemberg etwa müssen noch viele neue Plätze geschaffen werden. Experten schätzen, dass insgesamt ein Bedarf von 600.000 bis 800.000 Plätzen besteht. Auch interessant: Bundestagswahl: Will Christian Lindner diesmal regieren?

Langer Streit über die Finanzierung

Über die Finanzierung des Vorhabens haben Bund und Länder lange gestritten. Die Länder hatten vom Bund eine deutlich stärkere Beteiligung an den Investitions- und später den Betriebskosten gefordert und das Projekt im Sommer im Bundesrat gestoppt. Von dort wurde es in den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern geschickt. Angesichts der auslaufenden Legislaturperiode und der bevorstehenden Bundestagswahl schien unklar, ob es überhaupt noch umgesetzt werden kann.

Ein Erstklässler wird mit seiner Schultüte in Sachsen-Anhalt eingeschult. Der Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule ist beschlossene Sache.
Ein Erstklässler wird mit seiner Schultüte in Sachsen-Anhalt eingeschult. Der Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule ist beschlossene Sache. © dpa

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, sagte: "Uns Grünen war es wichtig, dass das zentrale Thema ganztägige Bildungs-und Betreuungsangebote nicht auf den letzten Metern unter den Tisch fällt." Lesen Sie mehr: Annalena Baerbock stellt sich Bürgern in der "Wahlarena"

Der Vermittlungsausschuss stand am Montagabend (6.9.) unter besonderem Druck: Eine Einigung bis Mitternacht war nach Angaben von Verhandlungsteilnehmern nötig, um formale Fristen für die Befassung im Bundestag einzuhalten. Im letzten Moment konnte diese dann erfolgen. Auch interessant: Schulen: Gesundheitsminister einigen sich auf Corona-Regeln

Wie sieht der Kompromiss aus?

Der Bund erhöht seinen finanziellen Anteil nun deutlich. Wie bereits zuvor zugesagt, wird er sich mit bis zu 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten für Ganztagsplätze beteiligen. Das kann Geld für den Bau neuer Räumlichkeiten an Grundschulen sein, aber auch für Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, etwa in Ländern, die schon viele Ganztagsplätze haben. Gerade aber für den laufenden Betrieb macht der Bund nun aber mehr Geld locker als zunächst geplant, nämlich 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Das sind gut 300 Millionen mehr pro Jahr als zuletzt zugesagt. Lesen Sie hier: Corona: Wie gefährlich ist Long Covid für Kinder?

Während die Finanzierung strittig war, wurde die Sinnhaftigkeit des Rechtsanspruchs von den beteiligten Akteurinnen und Akteuren nicht angezweifelt. Vertreter von Bund und Ländern zeigten sich nach den rund dreistündigen Verhandlungen erleichtert. Auch interessant: Interview: Merz nennt Namen in Laschets „Zukunftsteam“ nicht

Ganztagsbetreuung als Faktor für Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Unionskanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur, der Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze an Grundschulen sei ein Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Nadine Schön (CDU) sagte: "Nach der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kita-Kinder schließen wir jetzt endlich die 'Betreuungslücke', die vor allem zahlreiche Frauen in den westdeutschen Bundesländern mit der Einschulung ihrer Kinder in die berufliche Teilzeit zwingt." Lesen Sie auch: Filmtrailer: Wie Til Schweiger über Impfung für Kinder denkt

Auf der SPD-Seite betonte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD), mit dem Gesetz sorge man dafür, "dass alle Kinder gute Chancen haben, unabhängig von ihrer Herkunft und dem Geldbeutel ihrer Eltern". Am Dienstag (7.9.) hat der Bundestag der Einigung zugestimmt, am Freitag (10.9.) folgt die Abstimmung im Bundesrat.

(fmg/dpa)