Berlin. Wer mit 63 in Rente gehen will, muss mit einigen Abzügen rechnen. Bei einem Jahrgang sind die Abschläge aber besonders hoch.
- Wer früher in den Ruhestand möchte, hofft oft auf die Rente mit 63
- Tatsächlich können manche Jahrgänge nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen
- Dafür müssen allerdings Abzüge akzeptiert werden – unsere Tabelle zeigt, wie hoch diese sind
Mit 63 Jahren in Rente gehen, oder erst mit 67 Jahren? Oder vielleicht den Mittelweg und die Rente mit 65 wählen? Nach der Rentenreform 2012 ist es für Arbeitnehmer unübersichtlich geworden bei der Frage, nach wie vielen Jahren man sich endgültig vom Job verabschieden kann. Wiederkehrende Vorschläge aus der Politik, das Renteneintrittsdatum an die Lebenserwartung zu koppeln, helfen nicht, die Verwirrung zu vermindern. Unsere Übersicht zeigt, wann Sie in Rente gehen können und was Sie das kostet.
Rente mit 63: Welche Abzüge gibt es für Ihren Jahrgang?
Für 35 Versicherungsjahre erhalten Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung den Status "langjährig versichert". Auch dann können Sie in den Ruhestand gehen, sobald sie das 63 Lebensjahr vollendet haben. Allerdings gibt es dann für jeden Monat, denn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, 0,3 Prozent Abzug auf ihre Rentenbezüge. So berechnen Sie die Abzüge bei der Rente mit 63.
Lesen Sie hier: Wer kann die Rente mit 63 beantragen und was muss man beachten?
Rente mit 63: Das hat es mit Renteneintrittsdatum und Regelaltersgrenze auf sich
Prinzipiell gilt: Die Frage nach dem Renteneintrittsdatum lässt sich nicht einheitlich beantworten. Denn die Regelaltersgrenze, die eben jenes Datum regelt, wird aktuell schrittweise angehoben.
Sie müssen aber nicht zwingend warten, bis Sie das Rentenalter offiziell erreicht haben. Prinzipiell können Menschen in Deutschland ihre Altersrente auch früher in Anspruch nehmen, als das Renteneintrittsdatum eigentlich vorsieht. Doch damit sind in der Regel auch Abzüge bei der Rente verbunden. Entscheidend für die Höhe dieser Abschläge ist neben der Regelaltersgrenze vor allem die Anzahl ihrer Versicherungsjahre. Damit gemeint ist die Zeit, in der Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Doch nicht nur das: Es gibt auch anderen Zeiten, die Ihnen für die Rente angerechnet werden.
Wenn Sie 45 Versicherungsjahre auf ihrem Rentenkonto angesammelt haben, erhalten Sie den Status "besonders langjährig versichert". Jahrgänge vor 1947 konnten mit diesem Status die "Rente mit 63" ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Besonders langjährig Versicherte aus den Jahrgängen ab 1947 können mit jeweils zwei Jahren vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abzüge in Rente.
Tabelle zeigt Abzüge bei Rente mit 63
Die "Rente mit 63" funktioniert ohne Abzüge tatsächlich nur für Personen, die vor 1953 geboren sind. Denn für die Jahrgänge danach wird das Renteneintrittsalter von 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Diese Grenze gilt dann für alle, die ab 1964 geboren sind. Für sie müsste es dann korrekterweise "Rente mit 65" heißen.
Egal ob mit 63 oder 65 die zweite Voraussetzung, um ohne Abzüge in Frührente gehen zu können, ist die Anzahl der Versicherungsjahre. Wer 45 Jahre und damit eben "besonders langjährig" rentenversichert ist, bekommt die volle Altersrente. Für die Anzahl der Versicherungsjahre zählt nicht nur jeder Monat, in dem man einer regulären Arbeit nachgegangen ist. Es zählen beispielsweise auch Monate, in denen man freiwillig in die Rentenversicherung einbezahlt hat.
Und weil sich eben die Regelaltersgrenze erhöht, erhöhen sich mit ihr die Abzüge bei Rente mit 63 für langjährig Versicherte je nach Jahrgang wie folgt, wie diese Tabelle zeigt.
Jahrgang | Vorgezogener Rentenbeginn | Abzüge bei Rente mit 63 |
1947 | 25 Monate | 7,5 Prozent |
1948 | 26 Monate | 7,8 Prozent |
1949 | 27 Monate | 8,1 Prozent |
1950 | 28 Monate | 8,4 Prozent |
1951 | 29 Monate | 8,7 Prozent |
1952 | 30 Monate | 9 Prozent |
1953 | 31 Monate | 9,3 Prozent |
1954 | 32 Monate | 9,6 Prozent |
1955 | 33 Monate | 9,9 Prozent |
1956 | 34 Monate | 10,02 Prozent |
1957 | 35 Monate | 10,5 Prozent |
1958 | 36 Monate | 10,8 Prozent |
1959 | 38 Monate | 11,4 Prozent |
1960 | 40 Monate | 12 Prozent |
1961 | 42 Monate | 12,6 Prozent |
1962 | 44 Monate | 13,2 Prozent |
1963 | 46 Monate | 13,8 Prozent |
1964 | 48 Monate | 14,4 Prozent |
Ab wann können alle anderen in Rente?
Die Jahrgänge vor 1947 und nach 1963 haben es einfach. Erstere durften mit 65 Jahren in Rente und Letztere mit 67. Dazwischen jedoch gibt es viele monatsweise Abstufungen. Außerdem wird der Rhythmus der Anhebung ab Jahrgang 1959 gesteigert.
Es gilt zudem zu Unterscheiden zwischen Jahren, die man gearbeitet hat und dem eigenen Alter. Das Alter entscheidet wie bereits erklärt, wann Sie ohne Abschläge in den Ruhestand dürfen. Die Zeit, die Sie gerarbeitet haben, zählt zu den Versicherungsjahren.
Jahrgang | Anhebung | Regelaltersgrenze |
1947 |
1 Monat |
65 Jahre und 1 Monat |
1948 |
2 Monate |
65 Jahre 2 Monate |
1949 |
3 Monate |
65 Jahre 3 Monate |
1950 |
4 Monate |
65 Jahre 4 Monate |
1951 | 5 Monate | 65 Jahre 5 Monate |
1952 | 6 Monate | 65 Jahre 6 Monate |
1953 | 7 Monate | 65 Jahre 7 Monate |
1954 | 8 Monate | 65 Jahre 8 Monate |
1955 | 9 Monate | 65 Jahre 9 Monate |
1956 | 10 Monate | 65 Jahre 10 Monate |
1957 | 11 Monate | 65 Jahre 11 Monate |
1958 | 12 Monate | 66 Jahre |
1959 | 14 Monate | 66 Jahre 2 Monate |
1960 | 16 Monate | 66 Jahre 4 Monate |
1961 | 18 Monate | 66 Jahre 6 Monate |
1962 | 20 Monate | 66 Jahre 8 Monate |
1963 | 22 Monate | 66 Jahre 10 Monate |
Warum wurde das Renteneintrittsalter überhaupt angehoben?
Mit dieser Regelung wollte die Bundesregierung 2012 die Finanzierung der Rente sicherstellen. Diese war in Gefahr geraten, weil die Menschen in Deutschland immer älter werden. Dadurch entsteht ein Ungleichgewicht. Zum einen beziehen die Menschen länger Rente als noch vor 20 Jahren und es muss mehr Geld für ihre Altersversorgung aufgebracht werden. Gleichzeitig gibt es mehr Rentnerinnen und Rentner, deren Bezüge von weniger arbeitenden Personen finanziert werden müssen.
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Rente in Deutschland - Fakten und Geschichte
- System: Die gesetzliche Rente funktioniert nach dem Äquvivalenz- und dem Solidarprinzip.
- Renten-Arten: Es gibt noch die Grund-, die Erwerbsminderungs- und die Hinterbliebenenrente.
- Ausnahmen: Eine große Mehrheit der Selbstständigen und Freiberufler sind von der Versicherungspflicht befreit.
- Finanzierung: Die gesetzliche Rente in Deutschland ist grundsätzlich umlagenfinanziert.
- Probleme: Die Probleme der Unterfinanzierung ergeben sich hauptsächlich aus der zunehmend älter werdenden Bevölkerung in Deutschland.
- Drei Säulen: Die Altersvorsorge in Deutschland fußt auf drei Säulen. Dazu gehören die gesetzliche, betriebliche und die private Altersvorsorge.
- Ursprung: Sie wurde am 22. Juli 1889 unter Reichskanzler Otto von Bismarck offiziell eingeführt.
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Die reine Umlagefinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung funktioniert deswegen schon lange nicht mehr. Aus dem Bundeshaushalt fließen jedes Jahr Milliardenbeiträge als Zuschuss in die Finanzierung der Rente – der größte Kostenpunkt im Haushalt überhaupt. Daher wurde beschlossen, dass bis 67 statt 65 gearbeitet wird.
Rente mit 63: Wie beantrage ich Frührente?
Damit die Auszahlung der Rente beginnen kann, muss sie erst einmal beantragt werden. Empfohlen wird, den Rentenantrag drei Monate vor der geplanten Auszahlung zu stellen. Folgende Nachweise werden dabei benötigt:
- Ausweis oder eine Geburtsurkunde
- Rentenversicherungsnummer
- Steueridentifikationsnummer
- Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung sowie
- internationale Kontonummer
Hinzu können je nach Einzelfall noch weitere individuelle Nachweise kommen. (jasc)
Rente mit 63 - Was ist das eigentlich?
- Bei der "Rente mit 63" handelt es sich um einen etwas verzerrten Begriff
- Genauer gesagt durften nur vor 1953 geborene ohne Abschläge in Rente gehen
- Bei jedem weiteren, nachfolgendem Geburtsjahr verschiebt sich der ohne Abschläge mögliche Renteneintritt um einen weiteren Monat
- Für Rentner, die 1964 geboren sind, ist die Rente ohne Abschlage somit erst ab 65 Jahren möglich
Dieser Artikel ist zuerst auf waz.de erschienen.
- Frührente: So können sie schon mit 63 in den Ruhestand gehen
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