Berlin. Die Strompreisbremse nimmt Formen an: Ein Papier aus dem Wirtschaftsministerium zeigt, wie die Entlastungen konkret aussehen könnte.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auch im Strombereich mit einem vergünstigten Basis-Kontingent entlastet werden. Das geht aus einem 18-seitigen Papier des Bundeswirtschaftsministeriums zur Strompreisbremse hervor, das dieser Redaktion vorliegt.

Wie hoch dieses Basis-Kontingent sein soll, ist noch offen. Als Bezugsgröße soll der Vorjahresverbrauch dienen. Das Haus von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betont aber, dass „Einsparsignale“ weiterhin ankommen sollen. Für den Strom, der über das Basiskontingent hinaus verbraucht wird, würden deshalb Marktpreise anfallen.

Strom- und Gaspreis: So soll die Bremse finanziert werden

Ziel ist laut Papier eine einheitliche Umsetzung von Gas- und Strompreisbremse, „soweit möglich und sinnvoll“. Beides soll nach aktuellem Stand am 18. November im Kabinett sein.

Finanziert werden soll die Bremse über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen, wie sie die EU-Notfall-Verordnung zu Strom aus dem September vorsieht. Betroffen sein sollen davon erneuerbare Energien, Grubengas, Abfall-Kraftwerke, Kernkraftwerke, Braunkohle und Mineralölprodukte.

Gedeckelter Strompreis: Zufallsgewinne sollen abgeschöpft werden

Das Ministerium erwägt laut Papier ein zweistufiges Modell, nachdem zunächst die Zufallsgewinne, die zwischen März und November am Spotmarkt erzielt wurden, rückwirkend abgeschöpft würden. Ab dem ersten Dezember könnten dann Zufallsgewinne auf Spot- und Terminmarkt abgeschöpft werden.

Hintergrund ist, dass ein Zugriff auf die Gewinne des Terminmarkts sich nach Einschätzung des Ministeriums schwieriger gestaltet. Dort sei ein Eingriff „komplex“, die Einführung eines Mechanismus benötige mehr Zeit. Ziel ist es, 90 Prozent der Zufallsgewinne einzuholen. Das so eingenommene Geld soll auch zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte genutzt werden.

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Gas: 80 Prozent des Verbrauchs zum vergünstigten Festpreis

Weil die Ausgaben für die Strompreisbremse fällig würden, bevor die Einnahmen durch Abschöpfung ankommen, plant das Ministerium eine Zwischenfinanzierung über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der im Rahmen des Abwehrschirms mit neuen Kreditermächtigungen ausgestattet wurde.

Beim Gaspreis hatte eine eigens eingesetzte Kommissionin der vergangenen Woche vorgeschlagen, Kundinnen und Kunden ab März 80 Prozent des Gasverbrauchs zu einem vergünstigten Festpreis anzubieten. Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse wird derzeit erarbeitet.

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Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.